Dienstag, 17. November 2015

EuGH bestätigt Mindestlohn bei öffentlichen Ausschreibungen

Wenn die öffentliche Hand einen Auftrag vergeben will, darf sie ihre Entscheidung davon abhängig machen, ob der Anbieter Mindestlohn zahlt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil bestätigt. Das Urteil ist ein klares ‚Ja‘ zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Sicherung von Mindeststandards in Europa.

Geklagt hatte die Firma Regio Post, weil sie nicht zusichern wollte, Beschäftigten ein Mindestentgelt zu zahlen und deshalb aus einem Vergabeverfahren der Stadt Landau ausgeschlossen worden war. Wenn nur der billigste Preis für die Vergabe von Aufträgen ausschlaggebend ist, bleiben die Rechte der Beschäftigten oft auf der Strecke. Gerade die öffentliche Hand muss auf soziale Aspekte achten, wenn sie Firmen beauftragt. Das Urteil des EuGH bestätigt die Landesregierung Rheinland-Pfalz in ihren Anstrengungen durch das Landestariftreuegesetzes, gute Arbeit im Sinne der Beschäftigten und auch der Unternehmen zu fördern.

Ich verstehe das Urteil als klare Kampfansage an den Unterbietungswettbewerb und als Schutz für all jene Unternehmen, für die gute Arbeitsbedingungen selbstverständlich sind. Die Richter haben in ihrer Entscheidung auch die Umsetzung der sozialen Aspekte der Vergaberichtlinie gewürdigt.

Gute und soziale Arbeitsmarkpolitik ist in den Regionen mit europäischer Rechtsprechung nun konform. Der vergabespezifische Mindestlohn in Rheinland-Pfalz ist aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt und verstößt damit nicht gegen europäisches Recht. Damit setzt Rheinland-Pfalz Standards für Arbeitnehmerinteressen in Europa.

Meine Pressemitteilung dazu findet ihr hier auf der Homepage der Europa-SPD.

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