Donnerstag, 1. Oktober 2015

Vor 130 Jahren: Arbeitsunfallversicherung tritt in Kraft

Am 1. Oktober 1885 trat das Unfallversicherungsgesetz im Deutschen Reich in Kraft. Damit nahmen die ersten Berufsgenossenschaften ihre Arbeit auf. Zunächst umfasste der Zweig der Sozialversicherung nur Beschäftigte in besonders gefährlichen Berufen. Im Lauf der Zeit dehnte sich der Versicherungsschutz auf immer mehr Berufe aus. Heute versichert die gesetzliche Unfallversicherung mehr als 75 Millionen Menschen in Deutschland. Darunter sind nicht nur alle abhängig Beschäftigten, sondern unter anderen auch Kindergartenkinder, Schüler und Studenten. Seit dem Jahr 2004 umfasst der Versicherungsschutz auch viele Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren.

Die besondere Herausforderung für die Unfallversicherung der kommenden Jahre wird die Absicherung der Menschen, die in ihrem Berufsleben immer mehr Wechsel haben. Nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern europa- oder weltweit. So gilt es, das System der Arbeitsunfallversicherung immer weiter auszubauen und dessen Finanzierung abzusichern.

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Bild von Knappschafts-Berufsgenossenschaft (Gesetzessammlung M-V) [Public domain], via Wikimedia Commons

 

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