Montag, 27. April 2015

Mindestlohn ist Schutz vor Sozialdumping und muss unverändert bleiben


Seit einem Vierteljahr ist der Mindestlohn nun in Kraft. Die erste Zwischenbilanz fällt positiv aus. Die deutsche Wirtschaft wächst und einen Einbruch am Arbeitsmarkt durch den Mindestlohn kann man nicht erkennen. Deswegen halten wir auch weiter an der ursprünglichen Form des Gesetzes fest und schließen Änderungen aus.


Denn der Mindestlohn kommt bei den Menschen an und sorgt dafür, dass jeder für seine Arbeit gerecht entlohnt wird. Damit das auch so umgesetzt wird, brauchen wir wirkungsvolle Kontrollmechanismen gegen Schlupflöcher. So zum Beispiel bei der Arbeitszeiterfassung. Die Dokumentationspflicht stellt für jeden Arbeitnehmer sicher, dass er die 8,50 € auch wirklich erhält und schützt ArbeitnehmerInnen und die ehrlichen UnternehmerInnen gleichermaßen vor Betrug.


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