Dienstag, 18. März 2014

Entsandte Arbeitnehmer bleiben auf der Strecke


Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments verabschiedet neue Regeln ohne Rechtssicherheit für Beschäftigte


Auch in Zukunft wird es keine wirksamen Instrumente gegen die massive Ausbeutung entsandter Arbeitnehmer in Europa geben. Der Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments hat am Dienstag für neue Bestimmungen zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie gestimmt.


“Diese Richtlinie sollte die moderne Sklaverei bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen abschaffen”, sagt die SPD-Europaabgeordnete und Beschäftigungsexpertin Jutta STEINRUCK. “Was jetzt auf dem Tisch liegt sind aber nur marginale Verbesserungen; im Prinzip bleibt der Status Quo erhalten. Hungerlöhne, Schlepperbanden und menschenunwürdige Unterkünfte werden wir mit diesem Vorschlag auch in Zukunft nicht wirksam bekämpfen können.”


Zwar verbessere die Durchsetzungsrichtlinie einige Punkte – wie die Zusammenarbeit der Verwaltung –, dennoch blieben die grundlegenden Probleme weiterhin unangetastet. “Ich bin sehr enttäuscht über den vorliegenden Text. Die grundlegenden Probleme des Lohn- und Sozialdumpings lösen diese neuen Regeln nicht. Ich teile die Meinung der Konservativen, Liberalen und Grünen nicht, dass es hier zu einer Verbesserung gekommen sei. Über ein paar Fortschritte bei verwaltungstechnischen Fragen, wurde hier wenig erreicht. Manche Formulierungen sind sogar so unklar, dass sie später durch den Europäischen Gerichtshof ausgelegt werden müssen”, so Jutta STEINRUCK.


“Nach wie vor herrscht Rechtsunsicherheit für entsandte Arbeitnehmer innerhalb der EU”, sagt Jutta STEINRUCK. “Wir brauchen klare Rechtsfolgen zugunsten der Arbeitnehmer bei Missbrauch, gemeinsame europäische verbindliche Mindestanforderungen bei den nationalen Arbeitskontrollen sowie eine verpflichtende Haftung und Verantwortlichkeit innerhalb langer verschachtelter und verzweigter Ketten von Subunternehmern.


Das Plenum stimmt im April über den Text ab.


Hintergrund: Die Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen soll die 1996 beschlossene Entsenderichtlinie ergänzen und eine bessere Durchsetzung sowie mehr Rechtssicherheit für entsandte Beschäftigte gewährleisten.


 


 


 


 


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