Mittwoch, 18. Dezember 2013

Kommission eröffnet Verfahren gegen Deutschland


Die Europäische Kommission hat am Mittwoch eine Untersuchung gegen Deutschland eröffnet, die insbesondere die vielfältigen Stromrabatte für Unternehmen ins Visier nimmt. Das Vorgehen der Kommission ist hier überzogen: Zum einen steht die Behauptung, dass es sich bei der EEG-Umlage und den Ausnahmen davon um eine normale Beihilfe aus dem Staatssäckel handelt, auf wackligem Fundament. Zum zweiten ist es ein Armutszeugnis, dass die EU-Kommission es nicht schafft, ein europäisches Fördersystem für Erneuerbare Energien auf die Beine zu stellen, aber ein erfolgreiches Modell in Deutschland mit fadenscheinigen Wettbewerbsargumenten angreift.

Eine Beihilfe liegt nach den Europäischen Verträgen vor, wenn staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Vorteile erbracht werden. Es ist äußerst fraglich, ob das EEG, welches eben keine staatliche Umlage ist – oder die Befreiung davon, als Beihilfe eingeordnet werden kann. Die alte Bundesregierung und insbesondere der ehemalige Wirtschaftsminister Philipp Rösler hätten der EU-Kommission die Argumente jedoch mit ihrer überzogenen Ausnahmepraxis auf dem silbernen Tablett geliefert.

Es ist richtig, dass energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage ausgenommen sind. Allerdings hat die sehr großzügige Ausnahmepraxis der alten Bundesregierung dazu geführt, dass viele Unternehmen sich die Ausnahme erschlichen haben. Es ist klar, dass Ausnahmen Ausnahmen bleiben und nicht zur Regel werden. Es ist also durchaus dringend notwendig, dass die EEG reformiert wird. Außerdem muss die Förderung von Erneuerbaren Energien stärker europäisiert werden. Zurzeit gibt es unzählig verschiedene Fördersysteme, da sind Wettbewerbsverzerrungen vorprogrammiert.


Weitere Informationen auf www.spd-europa.de oder bei meinem Kollegen Bernd Lange.


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