Mittwoch, 4. Dezember 2013

Ausbilden statt ausbeuten


EU-Kommission präsentiert Qualitätsrahmen für Praktika


Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ihren Vorschlag für einen Qualitätsrahmen für Praktika in der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten sollten damit klare Leitlinien bekommen, wie sie perspektivlose Praktika zur hochwertigen Ausbildungsmethode reformieren können. Laut Kommission sollen Praktika von nun an grundsätzlich auf einer schriftlichen Vereinbarung beruhen, die Arbeitsbedingungen, Lerninhalte und Entlohnung klar festlegt.


Jutta STEINRUCK, Beschäftigungsexpertin der SPD-Europaabgeordneten, hatte einen solchen  Qualitätsrahmen für Praktika bereits im Frühjahr 2011 gefordert, in ihrer Stellungnahme zum EU-Programm “Jugend in Bewegung”. Die Sozialdemokratin sieht vernünftige Praktikumsbedingungen als unverzichtbaren Aspekt der Jugendbeschäftigungsinitiative: “Mit der Jugendgarantie wollen wir sicherstellen, dass allen jungen Menschen binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle angeboten wird. Zulässig wären auch eine Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz. Praktika haben sich in den vergangenen Jahren zu einer sehr gängigen Beschäftigungsform entwickelt. Wenn man sich Stellenausschreibungen anschaut, bestehen diese zu einem großen Anteil aus Angeboten für Praktika. Arbeitgeber verlangen dann einen abgeschlossenen Hochschulabschluss, mehrere Jahre praktische Erfahrung im Berufsfeld und die Kenntnis mehrerer Fremdsprachen. Das sind Anforderungen, die eigentlich an einen ordentlichen Arbeitsplatz gestellt werden. Solche gewünschten Qualifikationen verdrehenden den eigentlich positiven Sinn und Zweck von Praktika.”


Als Gegenleistung bieten die Arbeitgeber Berufserfahrung. Ohne Entlohnung. Daran wollen die Vorschläge der Kommission leider auch nicht viel ändern. Zwar muss der Vertrag festlegen, ob – aber nicht dass – ein Praktikum bezahlt wird. Von einer Grundvergütung oder Aufwandsentschädigung ist keine Rede. Zwar muss der Vertrag Lerninhalte festlegen, aber die Qualität dieser Inhalte liegt in den Händen der Arbeitgeber.


Jutta STEINRUCK fordert die Kommission daher auf den vorgeschlagenen Qualitätsrahmen zu konkretisieren: “Wir dürfen nicht zulassen, dass die Zukunftsperspektiven junger Menschen von ihrem Geldbeutel oder demjenigen ihrer Eltern abhängig sind. Das Praktikum hat sich inzwischen nahezu zur Voraussetzung für den Berufseinstieg entwickelt. Wer sich kein unbezahltes Praktikum leisten kann, verringert damit auch seine Jobchancen. Das ist nichts anderes als soziale Ausgrenzung! Was wir brauchen sind Mindeststandards: für Bezahlung, aber genauso für Lerninhalte und Arbeitszeiten”.


 


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