Donnerstag, 12. September 2013

Sicherheit für Arbeitnehmer in transnationalen Unternehmen


Ich freue mich über den heute vom Europaparlament verabschiedeten Bericht zum Thema grenzüberschreitender Tarifverhandlungen und transnationalem Dialog. Transnationale Unternehmen, also Unternehmen die grenzüberschreitend aktiv sind, schließen immer öfter Abkommen mit internationalen Gewerkschaftsvereinigungen ab. Damit sollen beispielsweise die Grundrechte der Arbeitnehmer und die Einhaltung internationaler Arbeitsstandards gesichert werden. Häufig sind auch Initiativen zur gemeinschaftlichen Einführung der unternehmerischen Sozialverantwortung (CSR) in allen Standorten Teil der Absprachen. Im Gegensatz zu klassischen Kollektivvereinbarungen sind Löhne, Gehälter und Arbeitszeiten allerdings aus den Verhandlungen ausgeschlossen.


Mit fortschreitender Globalisierung und einer immer weiter steigenden Zahl von transnational tätigen Unternehmen, brauchen wir in diesem Bereich klare Vorschriften. Zwar sind bestehende Vereinbarungen ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber es bedarf einer klaren Definition des Rechtsstatus einer solchen Einigung auf europäischer Ebene. Langfristig fordere ich die Kommission auf einen fakultativen Rechtsrahmen zu gestatten. Damit ständen den Sozialpartnern bessere Werkzeuge zur Verfügung, um Vereinbarungen auszuhandeln und anschließend zu vollstrecken. Die Hunderttausende Beschäftigten in transnational tätigen Unternehmen müssen sich auf ihre Arbeitnehmerrechte verlassen können. Wir brauchen mehr Transparenz in der Frage wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, Weiterbildung, Versetzung oder Maßnahmen der Restrukturierung im transnationalen Unternehmen geregelt werden.


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