Dienstag, 10. September 2013

Rechtsstaatliche Gerichtsverfahren EU-weit sichern


Europaparlament ebnet Weg für Mindeststandards beim Anspruch auf einen Anwalt


Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am Dienstag eine Richtlinie über Mindeststandards beim Zugang zu einem Rechtsbeistand im Strafverfahren mit breiter Mehrheit angenommen. Das Recht auf juristische Beratung und Verteidigung ist eine Grundlage für faire und rechtsstaatliche Verfahren, wie sie allerdings heute noch nicht überall in der EU garantiert sind. Die Richtlinie schreibt den Mitgliedstaaten deshalb bestimmte Mindeststandards für das Recht auf Zugang zu einem Anwalt vor.


Europaweit finden jährlich mehr als acht Millionen Strafverfahren statt. In unseren demokratischen Rechtssystemen gilt dabei stets die Unschuldsvermutung. Deswegen muss jeder im Strafverfahren das Recht auf Verteidigung haben. Die Bedingungen jedoch, unter welchen Verdächtige und Beschuldigte Zugang zu einem Anwalt erhalten, sind europaweit noch immer sehr unterschiedlich geregelt. Insbesondere, wenn Bürger im EU-Ausland einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, ist es wichtig, einen Anwalt zu haben, der ihnen während des  gesamten Verfahrens zur Seite steht. Andernfalls besteht die Gefahr, dass EU-Bürger kein faires Verfahren erhalten, obwohl die rechtsverbindliche EU-Grundrechtecharta dies eigentlich vorsieht. Zudem wird durch zu unterschiedliche Standards das Vertrauen der Mitgliedstaaten und Menschen in die jeweiligen Justizsysteme untergraben.


Die Richtlinie legt etwa fest, dass Beschuldigten so früh wie möglich Rechtsbeistand gewährleistet werden soll, also schon vor der Vernehmung durch die Polizei. Die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant muss dabei vertraulich bleiben. Zudem hat die beschuldigte Person demnach das Recht, einen Außenstehenden über ihre Festnahme zu informieren. Diese Regeln gelten auch, wenn es sich um die Auslieferung eines Bürgers aufgrund eines Europäischen Haftbefehls handelt.


Die Richtlinie fußt auf einem Fahrplan für Verfahrensrechte, auf den sich die Mitgliedstaaten nach wiederholten Aufforderungen des EU-Parlaments im Oktober 2009 geeinigt haben. Die Richtlinie ist ein Schritt hin zu einem Europa der Bürgerrechte. Sie muss jedoch zwingend von weiteren Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Bürgern im Strafverfahren begleitet werden. Dazu gehören etwa spezielle Regelungen hinsichtlich besonders schutzbedürftiger Personen, Mindeststandards für die Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Prozesskostenhilfe, damit sich Gerechtigkeit auch wirklich jeder leisten kann.


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