Dienstag, 10. September 2013

Paragrafendschungel lichten


Mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Scheidungen in der EU


Wenn Paare aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU sich scheiden lassen, dann kann die Vermögensauseinandersetzung rasch zu einer kostspieligen Irrfahrt durch europäische Gerichtsinstanzen ausufern. Das Europäische Parlament hat deshalb am Dienstag in Straßburg seine Stellungnahme zu neuen gemeinsamen Regeln des grenzüberschreitenden Güterrechts von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften angenommen.


Ziel der beiden Verordnungen ist es, für mehr Rechtssicherheit nach dem Beziehungs-Aus zu sorgen. Bisher gelten in jedem Mitgliedstaat noch jeweils eigene nationale, zum Teil stark voneinander abweichende Bestimmungen über das Recht, das anzuwenden ist, wenn Partner aus verschiedenen Mitgliedsländern sich trennen oder falls einer der Partner stirbt.


Mit den Verordnungen geben wir den Betroffenen zukünftig einen Kompass an die Hand, mit dem sie sich im Paragrafendschungel des internationalen Privatrechts nicht nur besser zurechtfinden, sondern auch selbst entscheiden können, welches Güterrecht gelten soll.


Wir Sozialdemokraten haben außerdem erreicht, dass eingetragene Partnerschaften gegenüber Ehepaaren nicht diskriminiert werden und ebenso Wahlfreiheit beim anzuwendenden Recht erhalten. Dass es bei zwei separaten Verordnungen geblieben ist, konnten wir aus rechtlichen Gründen nicht verhindern, da einige Mitgliedstaaten die Institution der ‘eingetragenen Partnerschaft’ noch nicht in ihr Zivilrecht eingeführt haben.


Die Verordnungen sind ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit für EU-Bürger, deren Mobilität immer weiter zunimmt.


Das Parlament ist im Rahmen des Konsultationsverfahrens an der Gesetzgebung beteiligt. Die Entscheidung des Ministerrates steht noch aus.



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