Freitag, 6. September 2013

Nächste Woche im Europaparlament IV: Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme


Debatte Montag 09.09.2013, ca. 18.30 Uhr, Abstimmung Dienstag 10.09.2013 ab 12 Uhr


Hintergrund: Das Recht auf Rechtsbeistand für verdächtige und beschuldigte Personen zum frühstmöglichen Zeitpunkt in Strafverfahren ist unverzichtbar, um die Fairness eines Gerichtsverfahrens zu gewährleisten. In der EU gelten hier jedoch sehr unterschiedliche Standards, die ein faires Verfahren nicht immer garantieren. Diese unterschiedlichen Voraussetzungen untergraben das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Justizsysteme und setzen EU-Bürger der Gefahr aus, im Zweifel kein faires Verfahren zu bekommen.  Angesichts dieser Gefahr und nach wiederholten Forderungen des EU-Parlaments haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Oktober 2009 auf einen Fahrplan zur Stärkung von Verfahrensrechten geeinigt. Darin sollen die Verteidigungsrechte von verdächtigen und beschuldigten Personen festgelegt und die Fairness von Strafverfahren gewährleistet werden. Dies umfasst auch eine Richtlinie über das Recht auf einen Rechtsbeistand, die der Innenausschuss des EU-Parlaments am 19. Juni mit breiter Mehrheit angenommen hat.


EP-Position: Jeder, der in der EU einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, sollte das Recht haben, so schnell wie möglich mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen. Nur mit rechtlichem Beistand kann ein faires Verfahren garantiert werden – nicht nur, aber insbesondere, wenn der Prozess in einer fremden Sprache stattfindet. Das Recht auf einen Anwalt ist deshalb ein Kernstück auf dem Weg zu einem Europa mit hohen Justiz-Standards.


SPD-Position: Die deutschen Sozialdemokraten unterstützen die Richtlinie. Die Regelung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem Europa der Freiheit und der Sicherheit, der über die Stärkung von Verfahrensrechten als Kernstück der Rechtsstaatlichkeit führt. Die Annahme der Richtlinie über das Recht auf einen Anwalt ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, muss jedoch von weiteren Maßnahmen zur Sicherung von Standards in der Justiz begleitet werden, wie etwa einem EU-weit gültigen Recht auf Prozesskostenhilfe – damit sich auch jeder Gerechtigkeit leisten kann.  Die Sozialdemokraten setzen sich für dieses Recht ein, zu dem die Kommission voraussichtlich im Herbst einen Vorschlag vorlegen wird.  Das Plenum des EU-Parlaments wird die Richtlinie voraussichtlich mit breiter Mehrheit annehmen.


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