Freitag, 6. September 2013

Nächste Woche im Europaparlament III: Bankenaufsicht – abschließende Zustimmung abhängig von interinstitutioneller Vereinbarung


Debatte Dienstag, 10.09.2013 ab 9.00 Uhr mit EZB-Präsident M. Draghi, Abstimmung Dienstag 10.09.2013 ab 12.00 Uhr


Hintergrund: Nachdem Mitte März Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission eine Einigung zur europäischen Bankenaufsicht erzielt hatten, stimmte das Plenum bereits im Mai über den ausgehandelten Gesetzestext ab. Die abschließende Zustimmung haben die Europaabgeordneten jedoch verschoben und von der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Europäischer Zentralbank (EZB) und EU-Parlament abhängig gemacht.


EP-Position: Die Parlamentarier wollten vor ihrem finalen Votum zur Bankenaufsicht zunächst die interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Parlament und EZB in trockenen Tüchern wissen. Denn damit sollen die genauen Modalitäten der Berichts- und Rechenschaftspflichten der EZB gegenüber dem Europaparlament sowie dessen Mitsprache bei der Besetzung von Vorsitzenden sowie Stellvertreter der neuen Aufsichtsbehörde geregelt werden. Am Donnerstag, 5. September, entscheidet der EZB-Rat, ob er den Forderungen des Parlaments nach mehr Transparenz nachkommt und die Vereinbarung damit angenommen werden kann.


Zur Erinnerung die bereits abgestimmten Eckpunkte der neuen europäischen Bankenaufsicht: 1) Die EZB soll künftig die größten und systemrelevanten Banken in der Eurozone selbst direkt überwachen. Der Großteil der rund 6.000 Institute in der Eurozone hingegen wird im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus im Tagesgeschäft weiter von den nationalen Aufsichtsbehörden kontrolliert (Banken, deren Bilanzsumme unter 30 Mrd. Euro liegt oder weniger als 20% des BIP beträgt); 2) Um Interessenkonflikte zu verhindern, soll bei der EZB eine scharfe Trennung von monetären und Aufsichtsaufgaben stattfinden. Das wird sichergestellt, indem das Personal der EZB für Geldpolitik und für Aufsicht grundsätzlich getrennt wird; 3) Mitbestimmung und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament wurden gestärkt. Die konkreten Rechte und Pflichten werden jedoch erst mit der separaten Vereinbarung zwischen EZB und Parlament festgelegt; 4) Die bereits bestehende Europäische Bankenbehörde (EBA) soll eine starke Rolle bei der Umsetzung von Aufsichtsstandards erhalten, etwa durch Erstellen eines gemeinsamen Aufsichtshandbuchs. Dessen Vorgaben sollen dann auch für die EZB gelten. Bei Stresstests und der Erstellung von Abwicklungsplänen wird die EBA ebenfalls deutlich gestärkt.


SPD-Position: Der einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus ist ein großer Schritt hin zu stabileren Finanzmärkten in Europa. Die EZB darf bei der Wahrnehmung ihrer neuen Aufsichtsaufgaben aber nicht im leeren Raum agieren. Deshalb ist für die finale Zustimmung der SPD-Europaabgeordneten die konkrete Ausgestaltung der demokratischen Kontrolle über die EZB, die in einer interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt wird, ein Schlüsselelement.


Die Sozialdemokraten haben darauf gepocht, dass das Europäische Parlament der Besetzung von Vorsitzenden und Stellvertreter des Aufsichtsgremiums zustimmen muss. Erstmals in seiner Geschichte ist das Parlament damit mit einem Vetorecht bei der Besetzung von Posten in der EZB ausgestattet. Noch nicht abschließend geklärt ist die sozialdemokratische Forderung nach der frühzeitigen Einbindung des Parlaments in das Auswahlverfahren, um die Kandidaten öffentlich anhören zu können. Zu ihren Aufsichtsentscheidungen muss außerdem die EZB dem Europäischen Parlament Rede und Antwort stehen. Hier ist die EZB bisher den Forderungen des Parlaments nach mehr Einblick in die Aufsichtsentscheidungen durch Veröffentlichung der Protokolle von Sitzungen des Aufsichtsgremiums und EZB-Rats zu Aufsichtsfragen noch nicht nachgekommen. Die Entscheidung soll diese Woche Donnerstag fallen.


Verfolgen Sie die Debatte und Abstimmung live auf europarltv.


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