Mittwoch, 11. September 2013

Keine europäische Bankenaufsicht ohne demokratische Kontrolle


Europaabgeordnete setzen Rechenschaftspflichten und Untersuchungsrechte durch


Die erste Säule der zukünftigen europäischen Bankenunion steht. Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) am Dienstagabend den Forderungen des Europäischen Parlaments nach mehr demokratischer Kontrolle und Transparenz endlich nachgekommen ist, steht der Zustimmung der EU-Abgeordneten zur europäischen Bankenaufsicht am Donnerstag im Plenum nichts mehr im Wege.


Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene kann nur Hand in Hand mit der Sicherstellung demokratischer Kontrolle einhergehen. Die Beschlüsse der Bankenaufsicht können weitreichende Auswirkungen auf Volkswirtschaften, Finanzmarktstabilität und die Steuerzahler haben. Entscheidungen von dieser Dimension dürfen deshalb nicht in einem demokratiefreien Raum getätigt werden.


Eine sogenannte interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EU-Parlament und EZB hält fest, wie genau die demokratische Kontrolle erfolgen soll. Hier werden die Modalitäten für die Aufsichtsberichte, schriftlichen Anfragen der Parlamentarier oder deren Rechte zur Einbestellung und Befragung der Aufseher vor dem Europaparlament geregelt. Die Herzstücke des demokratischen Kontrollmechanismus sind der Zugang der Europaabgeordneten zu den Sitzungsprotokollen der EZB-Aufsichtsentscheidungen sowie das Vetorecht bei der Besetzung des Aufsichtsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Erstmals in seiner Geschichte kann das Europäische Parlament nun bei der Vergabe wichtiger Posten mitentscheiden. Genau um diese Details wurde in den Verhandlungen bis zum Schluss gerungen. Die Schaffung einer neuen europäischen Aufsichtsbehörde mit einem immanenten Demokratiedefizit war mit uns nicht zu machen.


Mit der abschließenden Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Bankenaufsicht steht der präventive Arm der zukünftigen europäischen Bankenunion. Ebenso wichtig sind auch die anderen beiden Säulen: ein Abwicklungsmechanismus für Banken in Notlage und europaweit stabile Sicherungssysteme für Sparguthaben. Die beiden anderen Säulen sorgen dafür, dass im Krisenfall nicht wieder der Steuerzahler in die Bresche springen muss, sondern die Banken selbst. Dafür müssen die Sicherungsfonds jedoch mit ausreichend Mitteln durch die Banken ausgestattet werden. Das darf jetzt nicht weiterhin an der ‘Bankenliebe’ der Mitgliedstaaten, allen voran der Bundesregierung, scheitern.


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