Dienstag, 11. Juni 2013

Europäisches Parlament stärkt Schutz geistigen Eigentums durch Zollbehörden


Das Europäische Parlament hat die Verordnung zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden am Dienstag in zweiter Lesung verabschiedet. Gefälschte und zum Teil auch hochgefährliche Produkte fluten jedes Jahr den europäischen Binnenmarkt. Diese Erzeugnisse verursachen jährlich Milliardenverluste für unsere Volkswirtschaft. Wir müssen dringend effektiver gegen Produktpiraterie und den Handel mit gefälschten Produkten vorgehen.


Neue Schutzmaßnahmen dürfen aber unter keinen Umständen zu Lasten der Bürgerrechte eingeführt werden. Die sozialdemokratische Fraktion hat deshalb durchgesetzt, dass die nun präzisierten Kontrollmöglichkeiten der Behörden nicht für persönliches Reisegepäck gelten. Ebenfalls nicht Bestandteil der am Dienstag beschlossenen Verordnung ist der sogenannte Parallelhandel. Bei parallel importierten Gütern, die ursprünglich für andere Märkte vorgesehen sind, handelt es sich nicht um Fälschungen, sondern um Originale. Deshalb sind separate Regeln dafür nötig, um Interessen von Rechteinhabern zu schützen.


Ein Viertel aller im EU-Binnenmarkt beschlagnahmten gefälschten Produkte sind Medizinprodukte. Für Verbraucher und Verbraucherinnen können solche Fälschungen extrem gesundheitsgefährdend sein. Deshalb muss ihre Verbreitung unbedingt verhindert werden. Dagegen ist auf Drängen der sozialdemokratischen Fraktion der Transithandel mit Kopien von Markenmedikamenten, sogenannten Generika, nicht Gegenstand der Verordnung.

Es wäre verantwortungslos, den legitimen Transithandel mit Generika einzuschränken und dadurch in Drittstaaten dringend benötigte Arzneimittel durch europäische Zollbehörden zu vernichten.

Wir hätten unter keinen Umständen verantworten können, dass der legitime Transithandel mit Generika eingeschränkt wird und in Drittstaaten dringend benötigte Arzneimitteln womöglich durch europäische Zollbehörden vernichtet werden. Als Transithandel bezeichnet man Geschäfte mit Gütern, die aus Drittstaaten in den EU-Binnenmarkt gelangen, diesen jedoch wieder verlassen, um außerhalb der EU abgesetzt zu werden.


Hintergrund:

Die Verordnung zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden erweitert sowohl die bestehenden Kategorien schutzwürdiger Güter als auch die Liste möglicher Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten. Zudem sollen Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen sowie die Beschlagnahmung und Vernichtung von Produktfälschungen durch ein einheitliches Verfahren vereinfacht werden.


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