Mittwoch, 29. Mai 2013

VW-Gesetz ist ein Erfolgsmodell – EU-Kommission muss Klage zurückziehen


Generalanwalt des EuGH empfiehlt, Klage der EU-Kommission gegen Deutschland zurückzuweisen


Im Streit um das VW-Gesetz empfahl der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch, die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland zurückzuweisen. Die Europäische Kommission hatte nach einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2007 verlangt, dass Deutschland die Sonderregelung abschafft, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner eine Sperrminorität von 20 Prozent bei wichtigen Entscheidungen sichert.


Ich begrüße die Empfehlung als wichtige Vorentscheidung für das in einigen Monaten anstehende Urteil des EuGH. Wir fordern, dass die EU-Kommission ihre Klage zurückzieht! Das VW-Gesetz ist ein Erfolgsmodell, das das langfristige Unternehmenswohl im Fokus hat und Produktionsstandorte und Arbeitsplätze in vielen Ländern der EU sichert.


Die Gefahr ist noch nicht gebannt. Aber es bestehen gute Aussichten, dass demnächst das Damokles-Schwert über dem VW-Gesetz abgehängt wird. Der niedersächsische Konzern ist deshalb so erfolgreich, weil das Land Niedersachsen und die Arbeitnehmer bedeutenden Einfluss im Aufsichtsrat haben. Neoliberale Politiker versuchen seit Jahren, den staatlichen Einfluss bei VW zurückzudrängen. Diesen wiederholten Versuchen schiebt der Generalanwalt des EuGH einen Riegel vor. Er weist dem Gericht den richtigen Weg.


Nach Ansicht des Generalanwalts sei Deutschland seinen Verpflichtungen auf Basis des EuGH-Urteils von 2007 vollständig nachgekommen. Deutschland muss demnach das VW-Gesetz mit seiner bestehenden Sperrminorität für das Land Niedersachsen nicht ändern. Damit würde Deutschland auch um eine millionenschwere Strafe herumkommen.


Das Verhalten der EU-Kommission ist widersprüchliche. Die Kommission fordert auf der einen Seite eine Unternehmenskultur, die verlässliche Strukturen für börsennotierte Unternehmen bietet, auf der anderen Seite klagt sie gegen das VW-Gesetz, das mit einer Beteiligung der Arbeitnehmer an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens genau diesen Ansatz fördert. Die Klage der Kommission ist auch deshalb absurd.


 


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