Donnerstag, 21. Februar 2013

Konservative und Liberale blockieren besseren Schutz entsandter Arbeitnehmer


Sozialdemokraten lehnen Stellungnahme ab


Wieder einmal ist klar geworden, dass der Schutz entsandter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen alles andere als die oberste Priorität bei Konservativen und Liberalen im Europäischen Parlament genießt. Sie haben eine effektive Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten durch die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung verhindert. Unser Ziel, mit der Durchsetzungsrichtlinie mehr Rechtssicherheit für entsandte Arbeitnehmer zu schaffen, wurde verfehlt. Die nun verabschiedete Stellungnahme wird den Problemen, die es bei der Umsetzung der Entsenderichtlinie in den Mitgliedstaaten gibt, nicht gerecht Am Donnerstag wurde die Stellungnahme zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Brüssel abgelehnt.


Die Konservativen und Liberalen haben ihr wahres Gesicht gezeigt. Arbeitnehmerrechte von Entsandten werden von ihnen mit Füßen getreten.


Konservative und Liberale haben sich bei der Ausschussabstimmung dafür ausge­sprochen, dass zukünftig nur mithilfe eines abgeschlossenen Anforderungskatalogs Kontrollen bei der Entsendung im Zielland durchgeführt werden können. Wir Sozial­demokraten und Sozialdemokratinnen haben dieses Vorgehen nicht verhindern können. Den zuständigen Behörden muss allerdings ein Ermessensspielraum zugerechnet werden, damit in Verdachtsfällen die nötigen Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden können. Eine grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen und Sanktionen wurde zudem blockiert.


Bei den weiteren Verhandlungen muss nun der Druck auf die Konservativen und Liberalen im Beschäftigungsausschuss erhöht werden. Diese Woche werden dort die eingereichten Änderungsanträge des Berichtes besprochen. Dem Berichtsvorhsclag stehe ich kritisch gegenüber: Wenn der Bericht so durchgeht wie vorgeschlagen, wird die Ausbeutung von Arbeitnehmern zum normalen Geschäftsmodell. Der Entwurf meiner konservativen Kollegin ist keine Grundlage die wir akzeptieren können. Die schiere Anzahl der 800 eingereichten Änderungsanträge spiegelt diese Tatsache ganz klar wieder. Was wir brauchen sind vor allem bessere Kontrollrechte und klare Haftungsregeln.


Hintergrund:


Die Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen soll die 1996 beschlossene Entsenderichtlinie ergänzen und insbesondere eine bessere Durchsetzung sowie mehr Rechtssicherheit für entsandte Beschäftigte gewährleisten. Federführend wird der Kommissionsvorschlag im Beschäftigungsausschuss beraten. Am 22. Januar 2013 hat in Mainz der Europäische Verein für Wanderarbeiter eine Beratungsstelle eröffnet, um Menschen, die ihre Heimat wegen der Arbeit verlassen haben, zu helfen und zu unterstützen.


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