Donnerstag, 28. Februar 2013

Kein Grund, Holding-Strukturen im Bahnsektor europaweit zu verbieten


Erstes Eisenbahnpaket: EuGH weist Klage gegen Deutschland zurück


Für mehr Rechtssicherheit im Schienenverkehr sorgt das am Donnerstag getroffene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten „Ersten Eisenbahnpaket“.


Wir haben lange auf diese Entscheidung warten müssen. Das Urteil bestätigt, dass in Deutschland für ausreichend Unabhängigkeit zwischen Netzbetreiber und Eisenbahnunternehmen gesorgt ist.


Die Europäische Kommission sah in der DB Netz AG als Teil der DB-Holding einen Verstoß gegen die EU-Bahn-Richtlinie und hatte seit 2010 mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EuGH-Richter sehen das anders und wiesen die Beschwerden der EU-Kommission gänzlich zurück. Dabei entschieden die EU-Richter, dass die in Deutschland bestehende Unternehmensstruktur der DB AG den geltenden EU-Vorschriften entspricht.


Es besteht kein Grund, Holding-Strukturen im Bahnsektor europaweit pauschal zu verbieten. Jeder Mitgliedstaat sollte selbst entscheiden können, welches Unternehmensmodell er anwenden will, solange allen Betreibern der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz gewährt wird.


Bei dem Urteil handelt es sich um einen Präzedenzfall: Der Gerichtshof nimmt zum ersten Mal Stellung zur Liberalisierung des europäischen Eisenbahnmarktes. Die Entscheidung sollte wegweisend für alle weiteren Verhandlungen rund um das nun vorliegende Vierte Eisenbahnpaket sein. Denn auch in ihrem Vorschlag zum Vierten Eisenbahnpaket greift die Kommission erneut zu Maßnahmen, die versteckt zu einer Trennung von Netz und Betrieb führen könnten.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen