Freitag, 14. Dezember 2012

Arbeitszeitrichtlinie muss Arbeitnehmerrechte wirksam schützen


Die europäischen Sozialpartner haben keine Einigung im Bezug auf die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie gefunden. Das gaben sie am Freitag in Brüssel bekannt.


Ich bedauere sehr, dass die Sozialpartner keine Einigung finden konnten. Eine neue Regelung der Arbeitszeitbestimmungen ist unerlässlich. Die EU-Kommission muss nun einen neuen Vorschlag einreichen. Ich fordere die Kommission auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf vorzulegen, der den Realitäten der heutigen Arbeitswelt gerecht wird.


Die ursprüngliche Version der Arbeitszeitrichtlinie wurde 1993 verabschiedet. Inhaltlich geht es darin um den Schutz von Arbeitnehmern vor Überlastung; unter anderem durch Festlegung von Maximalstandards für wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeiten und Minimalstandards für Ruhezeiten. Die erheblichen Veränderungen des europäischen Arbeitsmarktes über die letzten zwanzig Jahre sowie die in der Praxis z. B. für Schichtarbeiter und Bereitschaftsdienste unzureichenden Regelungen machen eine Überarbeitung der Bestimmungen zunehmend notwendig. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ausweitung von Arbeitszeiten und Verfügbarkeiten auch nach Feierabend müssen wir für klare Regeln sorgen.


Es ist absolut notwendig in die Richtlinie zu überarbeiten. Unregelmäßige Arbeitszeiten und prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind traurigerweise in der EU zur täglichen Realität geworden. Deshalb müssen wir Arbeitnehmer umso mehr davor schützen, ausgenommen zu werden. Es darf für Arbeitgeber keine Hintertür mehr geben, die Arbeitszeitbestimmungen zu umgehen.


Das sogenannte Opt-Out, einen der Hauptstreitpunkte in der Diskussion um die Arbeitszeitregelung: eine Rücktrittsklausel, die es Arbeitgebern erlaubt die festgesetzten Maximalzeiten zu überschreiten, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Diese Möglichkeit zur Umgehung ist noch in der ursprünglichen Richtlinie von 1993 vorgesehen. Sie hat daher Geltung bis eine überarbeitete Version verabschiedet wird.


Hintergrund: Bereits 2009 veröffentlichte die Kommission eine überarbeitete Version der Arbeitszeitrichtlinie. Seitdem führt der Vorschlag zu Uneinigkeit zwischen den Institutionen. Der Vermittlungsausschuss scheiterte zum ersten Mal beim Versuch eine Einigung zwischen Parlament und Rat herbeizuführen. Nach den gescheiterten Verhandlungen erklärten sich die Sozialpartner bereit die Verhandlungen miteinander aufzunehmen, um den Institutionen eine gemeinsame Position zu präsentieren.


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