Montag, 22. Oktober 2012

Diese Woche im Europaparlament:Vorratsdatenspeicherung – Überarbeitung des derzeitigen Rechtsrahmens


Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die EU-Kommission


Dienstag, 23.10.2012 ab 21.00 Uhr


Hintergrund: Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 die Umsetzung der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in deutsches Recht für nichtig erklärt hatte, konnte sich die deutsche Bundesregierung als einziger EU-Mitgliedstaat bislang noch nicht auf ein neues Gesetz einigen.


Im April 2011 erklärte wiederum die EU-Kommission in ihrem Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, dass sie eine Überarbeitung des derzeitigen Rechtsrahmens vorschlagen werde. Der Bericht der EU-Kommission legt nahe, dass die Anforderungen in Bezug auf die Privatsphäre und den Datenschutz in der Richtlinie nicht erfüllt werden, da die Erfordernis nicht hinreichend nachgewiesen wurde und erheblich weniger einschneidende Methoden hätten verwendet werden können.


SPD-Position: Um nähere Informationen über den Stand zur Überarbeitung der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie zu erhalten, haben die Sozialdemokraten folgende Fragen an die EU-Kommission gerichtet:


1.  Hat die Kommission in Erwägung gezogen, die Richtlinie zurückzuziehen, falls genügend Hinweise auf ein solches Erfordernis vorliegen, oder deren Verhältnismäßigkeit innerhalb einer demokratischen Gesellschaft nicht hinreichend gegeben sein solle?


2.  Hat die Kommission Alternativen zur Vorratsspeicherung von Daten sorgfältig geprüft, die weniger schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre bedeuten würden?


3.  Sollte die Kommission eine Neufassung der Richtlinie beschließen, kann sie dann gewährleisten, dass der neue Vorschlag


– verhältnismäßig ist und nicht über das für die Erreichung dieses Zieles erforderliche Maß hinausgeht;


– umfassend sein und die Vorschriften über die Verpflichtung, Daten zu speichern sowie über den Zugang und die Weiterverwendung von Daten durch die zuständigen Behörden auch wirklich harmonisieren wird, und


– vollständig sein wird, d.h. einen klaren und präzisen Zweck erfüllen wird?


4.  Wann wird die Kommission ihren Vorschlag vorlegen?


Die Sozialdemokraten werden bei der geplanten Überprüfung des Gesetzes, wie bereits in der Vergangenheit, auf die Einhaltung von Bürgerrechten als oberste Priorität drängen. Einer sinnlosen Flut von Datenansammlungen werden sich die SPD-Europaabgeordneten entschieden widersetzen. Denn sie sind der Überzeugung, dass der immer häufiger angeführte Zweck der Terrorismusbekämpfung nicht jedes Mittel rechtfertigt.


Antwort der Kommission live verfolgen auf europarltv!


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