Donnerstag, 14. Juni 2012

Besserer Schutz vor schweren Unfälle


Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg die ‘Seveso-III Richtlinie’ in erster Lesung verabschiedet, mit der die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in Europa, strenger gefasst und verständlicher wird.


Die Gefahrenabwehr von gefährlichen Chemikalien darf nicht in Routine erstarren. Deshalb ist es gut, dass ab jetzt die betroffenen Betriebe öfter als bisher amtlich kontrolliert werden. So werden Anlagen der höchsten Risikostufe in Zukunft mindestens einmal jährlich, die anderen mindestens alle drei Jahre inspiziert.


Es ist höchste Zeit, dass die Betriebe ihre Notfallpläne verbessern müssen. Nicht nur die Seveso-Katastrophe, sondern auch die schweren Unfälle in Enschede oder Toulouse machen die Dringlichkeit deutlich.


Die Richtlinie schreibt auch eine bessere Information der Bevölkerung über die Art der Gefahren und über den Schutz im Notfall vor. Die Öffentlichkeit soll künftig stärker an Entscheidungsverfahren beteiligt und der Zugang zu Gerichten erleichtert werden. Außerdem regelt sie den freien Warenverkehr von chemischen Stoffen und Gemischen innerhalb der EU. Hintergrund ist die Überarbeitung der ‘Seveso II-Richtlinie’, die das Ergebnis der schweren Chemie-Katastrophe 1976 im italienischen Seveso war.


Ziel der Richtlinie ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen und Gemischen zu gewährleisten. Die Richtlinie soll gefährliche Chemikalien identifizieren und ihre Anwender über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen und -sätzen auf den Verpackungsetiketten und mit  Sicherheitsdatenblättern informieren.


Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor solchen gefährlichen Unfällen ist dabei oberstes Gebot.


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