Donnerstag, 19. April 2012

Die Restrukturierung der Energiebesteuerung darf Dieselfahrzeuge nicht benachteiligen


Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Restrukturierung der Energiesteuer verabschiedet. Diskussionspunkt waren die vorgeschlagenen neuen Mindeststeuersätzen. Diese  würden zu einer erheblichen und sofortigen Erhöhung der Besteuerung von Dieselkraftstoff führen.


Die Diesel-Besteuerung in Deutschland liegt mit 47 Cent pro Liter bereits heute wesentlich über dem neuen Mindeststeuersatz in Höhe von 41 Cent. Insofern wird sich an deutschen Zapfsäulen mit der neuen Gesetzgebung nichts ändern. Die Festsetzung der konkreten Steuerordnung liegt jedoch letztendlich bei den einzelnen Mitgliedstaaten.


Den Vorschlag der Europäischen Kommission, bis zum Jahr 2023 das Verhältnis der geplanten neuen Mindeststeuersätze zwischen Benzin und Diesel auf die realen Steuersätze zu übertragen und dadurch möglicherweise ab 2023 eine Preiserhöhung für Dieselkraftstoff auch in Deutschland zu ermöglichen lehne ich jedoch ab.


Wir müssen verhindern, dass die Bundesregierung einen möglichen Spielraum zu drastischen Steuererhöhungen ausnutzt. Diesel-Pkw sind umweltpolitisch sinnvoll und Ausdruck der Leistungsfähigkeit der europäischen Industrie. Daher bin ich froh, dass wir einer zukünftig möglichen Erhöhung der Dieselkraftstoffsteuer durch die Bundesregierung, unter Berufung auf die neue EU-Gesetzgebung, einen Riegel vorschieben konnten.


Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat als einzige Delegation einen Antrag zur Absicherung der Dieseltechnologie eingebracht. Behauptungen von Abgeordneten der liberalen und konservativen Fraktionen, die Sozialdemokraten würden angeblich eine Erhöhung der Dieselsteuer befürworten, weisen wir entschieden zurück. Wenn Schwarz-Gelb wirklich etwas für den Diesel-Pkw tun möchte, dann sollten sie die Kfz-Steuer sofort auf CO2 umstellen, denn Diesel verbrauchen weniger und stoßen weniger gefährliche Treibhausgase aus.


Die grundsätzliche Restrukturierung der Energiebesteuerung ist die Basis für eine objektive, verständliche, überprüfbare und nicht mehr willkürliche Besteuerungsgrundlage für alle Energieträger. Es ist wichtig, eine Vergleichbarkeit der Energieträger herzustellen, die richtigen Anreize zu setzen und von der Kohle bis zum Biokraftstoff auf Basis des Energiegehaltes und der CO2-Emissionen Mindeststeuersätze einzuführen.


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