Donnerstag, 19. April 2012

Der Schutz der Menschenrechte in Europa muss gewahrt bleiben


Bereits 2010 hat das Europäische Parlament den Europäischen Rat aufgefordert der Verpflichtung aus dem Lissabon-Vertrag zum EU-Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nachzukommen. In der Plenardebatte am Donnerstag werden wir Europaabgeordneten erneut bekräftigen, dass der EU-Beitritt zur EMRK ein Mindestschutzniveau bei Menschenrechten und Grundfreiheiten in Europa darstellt und einen zusätzlichen Mechanismus zur Durchsetzung der Menschenrechte bietet.


Die Sozialdemokraten fordern von den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission klare Informationen über den aktuellen Stand der Verhandlungen. Gerade vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Konferenz in Brighton zur Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist es wichtig, Aufmerksamkeit auf den verpflichtenden EU-Beitritt zur EMRK zu schaffen. Wir können keine Reform unterstützen, die den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof schwächt.


In der sogenannten Brighton-Deklaration sind insbesondere Vorschläge zum Subsidiaritätsprinzip und zu zusätzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen problematisch. Diese Vorschläge wurden von Großbritannien als aktuellem Vorsitzenden des Europarates erarbeitet und sollen während der Brighton Konferenz verabschiedet werden.


Bevor weitere Reformen für die Beschleunigung der Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verabschiedet werden, sollten die EU-Mitgliedstaaten erstmal dafür sorgen, dass dessen Rechtssprechung umgesetzt wird. Je schneller Verbesserungen des europäischen Menschenrechtssystems erreicht werden, desto überzeugender kann sich die EU auch für die Achtung der Menschenrechte in anderen Teilen der Welt einsetzen.


Hintergrund: Die EMRK wurde bisher nur von einzelnen Staaten – darunter auch alle 27 EU-Mitgliedsländer – unterzeichnet. Seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember 2009 liegt nun eine rechtliche Grundlage und Verpflichtung für den Beitritt der EU zur EMRK vor. Der EU-Beitritt würde die Möglichkeit eröffnen, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen einzulegen, die sich aus Handlungen eines EU-Organs oder eines Mitgliedstaats ergeben, mit denen EU-Recht umgesetzt wird und die in den Anwendungsbereich der EMRK fallen. Den genauen Beitrittsmodalitäten müssen alle Vertragsparteien der EMRK sowie die EU selbst zustimmen. Ein Vertragsentwurf wurde im Sommer 2011 von der EU Kommission vorgelegt, wird aber derzeit von einigen EU-Mitgliedstaaten – insbesondere Großbritannien und Frankreich – in Frage gestellt.


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