Mittwoch, 21. März 2012

Klage gegen VW-Gesetz ist absurd


Wie bereits im November 2011 angekündigt, hat die EU-Kommission im Streit um das VW-Gesetz Klage gegen Deutschland eingereicht. Die Klage führt die von der EU-Kommission selbst verkündeten Ziele, die industrielle Basis in Europa zu stärken, ad absurdum.


Letztes Jahr noch hatte die EU-Kommission in ihrer Strategie für eine integrierte Industrie­politik langfristige Entwicklungen stärken und den Anteil strategischer Investoren in europäischen Industrieunternehmen ausweiten wollen. Die Kommission vollführt eine Kehrtwende zurück zu marktradikalen Dogmen. Die Lehren aus der Finanzmarktkrise scheinen wieder unter den Tisch zu fallen. Dabei bestätigen vorliegende Untersuchungen, dass Unternehmen mit einer langfristigen Investitions­strategie und entsprechenden Eigentumsstrukturen sich in der Krise deutlich besser behauptet haben als diejenigen, die, wegen lediglich auf den kurzfristigen Profit zielender Investoren, zum Spielball von Spekulationen wurden.


Das VW-Gesetz ist seit Jahrzehnten die Garantie für Werkstandorte und Arbeitplätze im VW-Konzern. Sie darf nicht durch praxisfremde und sture neoliberale Ordnungspolitik zertrümmert werden. Die EU-Kommission will mit ihrer erneuten Klage gegen das VW-Gesetz nichts anderes, als den Einfluss des Landes Niedersachsen bei VW schmälern.


Ich kann die erneute Anrufung des EuGHs nicht nachvollziehen. Schließlich hat die Bundesregierung nach dem ersten Urteil der obersten EU-Richter aus dem Jahr 2007 das VW-Gesetz entsprechend geändert. Das damals lediglich in Verbindung mit der Sperrminorität für vertragswidrig erklärte Höchst­stimmrecht ist bereits seit Dezember 2008 aufgehoben. Weiterer Änderungsbedarf ist für mich nicht ersichtlich. Schließlich gibt es auch kein EU-Gesellschaftsrecht, das Anlass dafür gibt.


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