Montag, 26. März 2012

Die EU-Kommission und der Gigaliner –eine unendliche Geschichte


Nach langem Hin- und Her will EU-Kommission nun doch grenzüberschreitende Fahrten mit Monstertrucks zulassen


Nun will EU-Verkehrskommissar Siim Kallas doch noch eine Kehrtwende in Sachen Gigalinern vollziehen: Am kommenden Montag im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wird der EU-Kommissar voraussichtlich eine neue Rechtsinterpretation der bestehenden EU-Richtlinie 96/53/EG ankündigen, wonach grenzüberschreitende Fahrten mit den Monstertrucks in Zukunft erlaubt sein sollen.


Wie die EU-Kommission einen solch plötzlichen Richtungswechsel begründen will, ist mir völlig schleierhaft. Bisher waren grenzüberschreitende Fahrten mit den bis zu 25 Meter langen und 60 Tonnen schweren Trucks durch die europäische Richtlinie verboten. Das hatte Kallas dem SPD-Abgeordneten so auch vor einem Jahr auf seine Anfrage bestätigt.


Nun will die Kommission, die geltende Rechtsinterpretation ändern ohne dabei das Europäische Parlament und den Rat der Verkehrsminister an der Entscheidung zu beteiligen.


Gestützt werden meine Bedenken von Studien des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sowie einer renommierten Anwaltskanzlei, die beide zum Schluss kommen, dass die aktuelle Rechtslage den grenzübergreifenden Verkehr von Lang-LKWs nicht zulässt. Die Neuinterpretation der EU-Kommission, so die Studien weiter, hätte vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand. Die Kommission könne den aktuellen Rechtsrahmen nur zusammen mit Rat und Parlament in einer Revision der Richtlinie ändern.


Ich halte sowohl das Vorgehen der Kommission als auch den Einsatz von Gigalinern generell für bedenklich. Die Kommission stellt mit ihrem Vorgehen grundlegende Prinzipien des EU-Rechts in Frage. Was den Einsatz von Lang-LKWs betrifft, so bin ich weiterhin der Auffassung, dass dieser gefährlich für Sicherheit und Umwelt ist und die absolut falschen Anreize setzt!


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