Donnerstag, 9. Februar 2012

Nächste Woche im Europaparlement: EINHEITLICHER EUROPÄISCHER ZAHLUNGSRAUM SEPA (Verordnung, Einigung in 1. Lesung)


Debatte Montag, 13.02.2012 ca. 18.00 Uhr, Abstimmung Dienstag, 14.02.2012 ab 12.00 Uhr


Hintergrund:

Ziel des einheitlichen europäischen Zahlungsraums SEPA ist es, Grenzen beim Zahlungsverkehr abzubauen. In Zukunft soll deshalb nicht mehr zwischen in- und ausländischen Zahlungen unterschieden werden. Der Vorteil für die Verbraucher: geringere Kosten, einfachere Zahlungen und schnellere Überweisungen. Darüber hinaus reicht in Zukunft ein Konto für Bankgeschäfte in ganz Europa. Die 2007 beschlossene SEPA-Richtlinie hat dafür den nötigen Rechtsrahmen geschaffen. Die nun verabschiedete Verordnung regelt die konkrete Umsetzung.


EP-Position:

Parlament, Ministerrat und EU-Kommission haben sich darauf geeinigt, dass spätestens zum 1. Februar 2014 nationale Überweisungen und Lastschriften im europäischen Zahlungsraum (SEPA) vereinheitlicht werden. Auf Druck der Sozialdemokaten wurde der Verbraucherschutz gegenüber dem Kommissionsvorschlag gestärkt: Um die Nutzung der neuen Kontonummer IBAN zu erleichtern, dürfen Banken ihren Kunden bis 2016 Umstellungshilfen anbieten, vorausgesetzt der jeweilige Mitgliedstaat stimmt zu. Aus deutscher Sicht ist zudem von größter Bedeutung, dass Altmandate bei Lastschriften auch im neuen SEPA-System ihre Gültigkeit behalten, einschließlich des bedingungslosen Widerrufsrechts. Das ist nicht nur für die Verbraucher sondern auch für Vereine, Organisationen und die Finanzindustrie von zentraler Bedeutung. In keinem anderen EU-Mitgliedstaat werden so viele Zahlungen über Lastschriften abgewickelt wie in Deutschland. Um die SEPA-Akzeptanz der Verbraucher weiter zu erhöhen, soll darüber hinaus ab dem 1. Februar 2014 bei nationalen Überweisungen auf die Nutzung der neuen Bankleitzahl BIC ganz verzichtet werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Nutzung bis zum 1. Februar 2016 möglich. Ab 2016 ist dann aber endgültig Schluss mit dem BIC, sowohl bei nationalen wie auch bei innereuropäischen Überweisungen.


SPD-Position:

Der einheitliche europäische Zahlungsraum ist ein wichtiger Beitrag zur Integration Europas. Das Projekt kann jedoch nur gelingen, wenn der Schutz der Verbraucher beim Zahlungsverkehr weiterhin höchste Priorität genießt. Deshalb haben sich die SPD-Abgeordneten in den Verhandlungen für einen starken Verbraucherschutz eingesetzt und viele ihrer zentralen Forderungen durchsetzen können. Bedauerlich ist jedoch, dass sich EU-Kommission und Ministerrat nicht zu einer Ausdehnung des bedingungslosen Widerrufsrechts auch auf neue SEPA-Lastschriftmandate durchringen konnten. Dieses Recht räumt die Industrie den Verbrauchern zwar gegenwärtig ein, rechtlich garantiert ist es jedoch nicht. Mit Blick auf die anstehende Überarbeitung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie fordern die SPD-Abgeordneten deshalb einen Vorstoß der EU-Kommission für ein bedingungsloses Widerrufsrecht für alle SEPA-Lastschriftmandate. Die EU-Kommission will das auf unseren Druck hin nun in einer Erklärung vor der Plenarabstimmung zusichern.

Das Plenum wird dem Kompromiss voraussichtlich mit großer Mehrheit zustimmen.


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