Dienstag, 28. Februar 2012

EU-Kommission will Monstertrucks nun doch zulassen


EU-Verkehrskommissar Siim Kallas plant offenbar am Mittwoch grenzüberschreitende Fahrten mit den umstrittenen Gigalinern nun doch für zulässig zu erklären.


Bisher vertrat die Kommission richtiger Weise die Auffassung, dass grenzüberschreitende Fahrten mit den Megatrucks gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Mir persönlich ist es schleierhaft, wie eine solch plötzliche Kehrtwende in der Rechtsinterpretation möglich ist.


In Artikel 4 der Richtlinie 96/53/EG des Rates über die höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte für Straßenfahrzeuge wird der grenzüberschreitende Verkehr der überlangen Lkw explizit verboten. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage versicherte die Kommission im vergangenen Jahr noch, dass jeglichen Änderungen an der Richtlinie eine vollständige Folgenabschätzung vorausgehen müsse. Nun scheint die Kommission die Inhalte der Richtlinie auf eigene Faust neu auslegen zu wollen. Dabei will sie weder abschließende Analysen noch eine demokratische Legitimation durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren abwarten. Ein derartiges Vorgehen ist unverantwortlich! 


In Deutschland soll der Feldversuch, an dem sich nur acht Bundesländer beteiligen, kommenden Monat beginnen. Wenn die Gigaliner ab März auch über die Grenzen hinweg rollen, hätte das massive Folgen für die Umwelt und die Verkehrssicherheit. Außerdem würde die Nachrüstung des gesamten Verkehrssystems unkalkulierbar hohe Kosten für die Steuerzahler bedeuten.


In Deutschland werden die Probleme nämlich jetzt schon handfest: Nicht nur Straßen, Brücken und Parkplätze sind für die bis zu 25,5 Meter langen Monstertrucks bisher nicht ausgelegt. Auch sämtliche Bahnübergänge müssten für die Überquerung durch die Riesenlaster nachgerüstet werden.


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