Dienstag, 14. Februar 2012

Beschäftigtendatenschutz: Schwarz-Gelbes Arbeitgeberschutzgesetz


Zur Einigung zwischen Union und FDP beim Beschäftigtendatenschutz erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach:


Skandale wie bei der Bahn, bei der Telekom und bei Lidl haben deutlich gemacht, dass beim Arbeitnehmerdatenschutz in unserem Land einiges im Argen liegt. Tritt das  Gesetz zum Beschaeftigtendatenschutz in der Form in Kraft, wie sich Union und FDP geeinigt haben, wird es kuenftig keine Skandale mehr geben. Sie waeren legal. Es waere legal, sich von dem Bewerber auf eine Stelle die Einwilligung geben zu lassen, dass Daten ueber sie auch aus nicht oeffentlich zugaenglichen Quellen erhoben werden  koennen. Kaum ein Bewerber wuerde Nein sagen und sich seine Chancen damit endgueltig zunichte machen. Es waere legal, ununterbrochene offene Videoueberwachung zur Qualitaetskontrolle durchzufuehren, was einen schweren Eingriff in die Persoenlichkeitsrechte der Beschaeftigten darstellen wuerde. Und das ohnehin niedrige

Schutzniveau des Gesetzentwurfs koennte durch Betriebsvereinbarungen noch weiter unterlaufen werden.


Bereits in der Anhoerung im Mai 2011 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung ueberwiegend kritisiert, da er voellig ungeeignet ist, die Persoenlichkeitsrechte der Beschaeftigten zu schuetzen. Aber statt aus diesem Verriss der Sachverstaendigen Konsequenzen zu ziehen, wird das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nun endgueltig zum “Arbeitgeberinteressenschutzgesetz” pervertiert.


Die Einigung zwischen Union und FDP geht zu Lasten der Beschaeftigten. Wir wollen statt dessen ein Gesetz, das die Beschaeftigten bereits im Bewerbungsverfahren schuetzt, keine exzessive Ueberwachung zulaesst und keine Einfuehrung eines Konzernprivilegs vorsieht. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein eigenstaendiges Gesetz vorzulegen, das die Beschaeftigten effektiv vor Datenmissbrauch und exzessiver Ueberwachung schuetzt.


 


www.spd-fraktion.de


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