Mittwoch, 25. Januar 2012

Neue EU-Verordnung schafft einheitlichen Datenschutz


 


Wir begrüßen die am Mittwoch von EU-Kommissarin Viviane Reding vorgelegte Gesetzesinitiative zu EU-weiten Standards beim Datenschutz. Ein einheitlicher und moderner Rahmen für den Datenschutz ist dringend notwendig. Wir müssen die Rechtssicherheit beim Datenschutz verbessern, ohne die Freiheit im Internet zu beschneiden. 


Nach den neuen Gesetzesvorschlägen soll das EU-Datenschutzrecht auch dann gelten, wenn ein Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat, seine Angebote sich aber auch an europäische Verbraucher richten. Bislang berufen sich in den USA ansässige Internetunternehmen wie Google darauf, nicht dem europäischen Datenschutz zu unterliegen. Unternehmen, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen, sollen künftig mit Bußgeldern von bis zu zwei Prozent ihrer jährlichen Umsätze belegt werden. Ich finde, dass der Schutz der persönlichen Daten so wichtig ist, dass die Menschen in Europa darauf vertrauen müssen, dass ihre Daten wirksam geschützt werden. 


Die EU-Datenschutznovelle beinhaltet eine neue Datenschutzverordnung sowie eine Richtlinie zur Datenverarbeitung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Der neue Rechtsrahmen soll die Datenschutzrichtlinie von 1995 an das digitale Zeitalter anpassen, insbesondere im Umgang mit sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und dem Online-Handel. 


Durch die jüngsten Fälle von Datenklau ist klar geworden, dass enormer Handlungsbedarf besteht. Es ist besonders wichtig, dass wir die Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit modernen Medien sensibilisieren. Immer noch gehen viele zu sorglos mit der Preisgabe ihrer eigenen Daten um, was sich andere zunutze machen können. Jedem muss bewusst sein, welche Spuren er im Internet hinterlässt und welche Konsequenzen das hat. 


Auch das Erstellen von Nutzerprofilen durch soziale Netzwerke oder den Online-Handel soll erschwert werden und keine Anwendung mehr auf Minderjährige finden. Künftig sollen Daten gelöscht werden, wenn der Grund für die Speicherung erlischt. Profit auf Kosten der Privatsphäre darf nicht länger hingenommen werden. Die neuen Kommissionsvorschläge nehmen viele Bedenken des Europäischen Parlaments auf und stellen eine gute Grundlage für die anstehende Beratung dar.


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