Freitag, 13. Januar 2012

Nächste Woche im Europaparlament: Situation in Ungarn


Erklärung der Kommission zur Situation in Ungarn am Mittwoch, 18.01.2012 ab 15.00 Uhr


Hintergrund:

Seit ihrem Wahlsieg 2010 besitzt die rechtskonservative Regierungspartei Fidesz unter Premierminister Viktor Orbàn eine Zweidrittel-Mehrheit im ungarischen Parlament. Dieses hat eine Reihe von Verfassungs- und Gesetzesänderungen beschlossen, die unter anderem eine Neufassung des Wahlrechts zugunsten der Fidesz-Partei umfassen sowie Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz, der Presse und der Zentralbank und die Abschaffung des Postens eines unabhängigen nationalen Datenschutzbeauftragten. Die EU-Kommission wird am kommenden Dienstag über Maßnahmen entscheiden, die sie gegenüber der ungarischen Regierung ergreifen will und diese dem Plenum am Mittwoch darlegen.


EP-Position:

Am 12.01.2012 hat der Innenausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel über die Eingriffe in elementare Grundrechte durch die ungarische Regierung beraten. Angesichts der dramatischen Entwicklungen unter der rechtskonservativen ungarischen Regierung wird ein entschlossenes Vorgehen aller europäischen Institutionen gefordert. Insbesondere die EU-Kommission muss ihrer Rolle als Hüterin der europäischen Verträge nachkommen.
Februar will das Europäische Parlament eine Resolution zur Situation in Ungarn vorlegen.


SPD-Position:

Die Sozialdemokraten erwarten nach ihrer Aufforderung an EU-Kommissionspräsident Barroso Stellung zu beziehen, klare Worte von Seiten der Kommission. Eine derart zögerliche Reaktion wie im Zusammenhang mit dem umstrittenen ungarischen Mediengesetz darf es nicht mehr geben. Auch vor dem Hintergrund der von Victor Orbàn benötigten Unterschrift unter dem neuen Vertrag über eine Fiskalunion darf die EU-Kommission sich keineswegs aus ihrer Verantwortung stehlen, da Demokratie und Rechtstaatlichkeit keine verhandelbaren Werte sind. Der wirtschaftliche und politische Druck auf die durch die Schuldenkrise geschwächte ungarische Regierung muss deshalb aufrechterhalten werden.
Zudem müssen auch Sanktionen nach Artikel 7 des EU-Vertrags geprüft werden, der unter anderem die Entziehung des Stimmrechts im Rat für Mitgliedsländer vorsieht, die gegen die zentralen Werte der Union verstoßen.


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