Freitag, 27. Januar 2012

Kettenverträge müssen eindeutig verboten werden


EuGH- Urteil zu Kettenverträgen zeigt mangelnde Klarheit in den Gesetzen


„Der Europäische Gerichtshof hat in einem gestrigen Urteil festgestellt, dass auch eine über ein Jahrzehnt andauernde ständige Befristung von Arbeitsverhältnissen rechtmäßig sein kann. Das müssen wir dringend ändern“, so die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK zum gestrigen Urteil des EuGH, der die mehrfache Weiterbeschäftigung mit jeweils befristeten Verträgen einer Angestellten für rechtmäßig erklärte.

„Sinngemäß hält der EuGH fest, dass es darum gehe, dass die Befristung jedes Mal gut begründet erfolgte und die Klägerin damit kein Recht bekomme. Das zeigt deutlich die mangelnde Klarheit der bestehenden Gesetzgebung, die klar zum Ausdruck bringen sollte, dass Befristungen nicht mehr als einmal verlängert werden dürfen.“ Die Beschäftigungsexpertin STEINRUCK sieht den gestrigen Richterspruch als deutlichen Beleg dafür an, dass die Ausnahmeregelungen, unter denen befristete Verträge zulässig sind, viel zu weit gingen und hier dringend Nachbesserungen notwendig sind. „Wir müssen europaweit weiter dafür kämpfen, dass das normale Arbeitsverhältnis die unbefristete Vollzeitstelle ist. Das sind wir den Menschen schuldig, die Familie, Urlaub und größere Anschaffungen planen müssen. Das Leben darf nicht nur darum gehen, wie man sich die nächsten zwei Jahre beruflich über Wasser hält.“

„Eine eindeutige Regelung würde dann alle Arbeitgeber in gleichem Maße betreffen, so dass weder im öffentlichen Dienst noch in der Wirtschaft mit Befristungen Geld gespart werden kann oder Kündigungsschutz außer Kraft gesetzt werden kann.“ Jutta STEINRUCK begrüßte es ausdrücklich, dass der EuGH gestern auch wirksame Kontrollen anmahnte. „Wirksamer Schutz von Arbeitnehmerrechten gelingt nur dann, wenn die Gesetze eindeutig sind UND vor Ort auch entsprechende Kontrollen mit wirksamen Sanktionen stattfinden“, so die rheinland-pfälzische Europaabgeordnete abschließend.


1 Kommentar:

  1. Sehr geehrte Frau Steinruck,
    ich schreibe Ihnen als Betroffene. Ich habe im öffentlichen Dienst fast 18 Jahre mit 21 befristeten Verträgen gearbeitet, ich kann die Klägerin also bei Weitem noch toppen. Dabei wechselte ich mehrfach die Abteilungen. Meine Arbeit hat mir Spaß gemacht, aber mit den Jahren wuchs die Frustration, der Druck war immer da, das Leben nicht planbar. Heute leide ich unter Ängsten, obwohl ich jetzt durch Berentung einer Kollegin eine unbefristete Stelle habe. Ich hoffe, dass sich etwas Grundlegendes ändert.Mit freundlichen Grüßen

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