Mittwoch, 11. Januar 2012

Anfrage an die Kommission zu giftigen Dämpfen in Flugzeugen




„Smoke/Fume-Events“ in Flugzeugen


In den Medien wird seit ein paar Jahren immer wieder über Ölgeruch und giftige Dämpfe in Flugzeugkabinen und hiervon mögliche gesundheitliche Beschwerden von Passagieren und Flugpersonal berichtet. Dabei handelt es sich um sogenannte „Smoke/Fume-Events“, bei denen über das Zapfluftsystem Rückstände von verdampftem Triebwerksöl in die Flugzeugkabinen gelangen. Im Triebwerksöl ist u. a. das hochgiftige Tri-Kresyl-Phosphat (TKP, engl. TCP), ein Nervengift, enthalten.


Immer wieder klagen Fluggäste und Personal über körperliche Beschwerden wie stechende Schmerzen in Armen, Händen, Füßen, Schwindel, Taubheitsgefühle, Muskelschwäche, chronische Müdigkeit u. ä. Es ist auch nicht auszuschließen, dass durch eine längerfristige Einatmung kontaminierter Kabinenluft Asthma, Schädigungen des Nervensystems, Krebs etc. begünstigt werden können. Gerade das Flugpersonal wird dieser Gefahr besonders häufig ausgesetzt. Zudem ist nicht nur die Gesundheit von Fluggästen und -personal gefährdet, sondern auch deren Sicherheit, beispielsweise während Flügen.


Das als „Aerotoxisches Syndrom“ bezeichnete Krankheitsbild ist ein noch nicht näher erforschtes Gebiet und wurde bislang auch noch nicht als Krankheit anerkannt. Daher ist ein Zusammenhang zwischen Aufenthalten in Flugzeugen und den aufgeführten Beschwerden für die Betroffenen nur schwer zu beweisen, da bisher entsprechende wissenschaftliche Nachweise fehlen, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Smoke/Fume-Events belegen.


Aus diesen Gründen habe ich eine Anfrage an die Europäische Kommission gestellt, denn schließlich geht es hier nicht nur um die Passagiere, sondern auch um die Flugbegleiter und Piloten die jeden Tag im Flugzeug arbeiten müssen.


In Anbetracht der Bedeutung dieser Problematik und der unterschiedlichen Ansichten zu diesem Thema hat die Kommission deshalb die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) aufgefordert, alle verfügbaren Informationen zu prüfen und über ihre Schlussfolgerungen Bericht zu erstatten. In diesem Zusammenhang hat die EASA am 28. September 2009 zu diesem Thema eine öffentliche Aufforderung zur Informationsübermittlung eingeleitet (A-NPA 2009-10), um von allen betroffenen Akteuren (darunter Flugbesatzung und Passagiere, Fluggesellschaften, Hersteller oder nationale Luftfahrtbehörden) so viele Daten wie möglich zu diesem Thema zu erfassen. Auf Grundlage der Informationen und Kommentaren der Akteure konnte die EASA keinen kausalen Zusammenhang zwischen den berichteten gesundheitlichen Beschwerden und der Kontamination durch Schmiermittel und Hydraulikflüssigkeiten feststellen.


Die Universität Cranfield hat im März 2011 die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die darauf ausgerichtet war, Kabinenluftproben unter normalen Bedingungen und anormalen Bedingungen (z. B. „Fume Event“) zu nehmen und zu analysieren, um festzustellen, welche Substanzen darin enthalten sind und in welchen Konzentrationen. Zu diesem Zweck wurden während 100 Flügen von Luftfahrzeugen des Typs Boeing 757, BAe 146 und Airbus A320 und A319 Messungen der Luftqualität durchgeführt. Die Studie hat gezeigt, dass die Proben, die während aufgezeichneten Ereignissen der Luftqualität genommen wurden, keine Konzentrationen einzeln gemessener Schadstoffe enthielten, die die verfügbaren Gesundheitsschutz- und Sicherheitsstandards überschreiten.


Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Einatmen von Kabinenluft (im Normalbetrieb oder nach Störungen) und Gesundheitsproblemen bei Besatzungen und Passagieren von Verkehrsflugzeugen nachgewiesen.


Daher plant die Kommission keine neuen Aufgaben hinsichtlich der Ausarbeitung von Vorschriften, um die bestehenden Konstruktionen oder Zulassungsspezifikationen von Luftfahrzeugen zu ändern. 


Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Einatmen von Kabinenluft (im Normalbetrieb oder nach Störungen) und Gesundheitsproblemen bei Besatzungen und Passagieren von Verkehrsflugzeugen nachgewiesen.


 


Daher plant die Kommission keine neuen Aufgaben hinsichtlich der Ausarbeitung von Vorschriften, um die bestehenden Konstruktionen oder Zulassungsspezifikationen von Luftfahrzeugen zu ändern.


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