Dienstag, 20. Dezember 2011

Einheitlicher europäischer Zahlungsraum ab 2014


Spätestens zum 1. Februar 2014 werden nationale Überweisungen und Lastschriften im europäischen Zahlungsraum (SEPA) vereinheitlicht. Darauf haben sich EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission verständigt. Auf Druck der sozialdemokratischen Fraktion wurde der Verbraucherschutz gegenüber dem Kommissionsvorschlag in entscheidenden Punkten gestärkt. Die Altmandate bei Lastschriften bleiben gültig, einschließlich des bedingungslosen Widerrufsrechts. Das ist nicht nur für die Verbraucher sondern auch für Vereinen, Organisationen und die Finanzindustrie von zentraler Bedeutung.


Um die Nutzung der neuen Kontonummer IBAN zu erleichtern, dürfen Banken ihren Kunden bis 2016 Umstellungshilfen anbieten, vorausgesetzt der jeweilige Mitgliedstaat stimmt zu. In Deutschland setzt sich die neue Kontonummer IBAN in den meisten Fällen aus der Länderkennung ‘DE’, einer zweistelligen Prüfziffer sowie der alten Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. Sie kommt heute schon bei innereuropäischen Überweisungen zur Anwendung. Dank der Umrechnungshilfen verliert IBAN den vermeintlichen Schrecken.


Darüber hinaus soll bei nationalen Überweisungen ab dem 1. Februar 2014 auf die Nutzung der neuen Bankleitzahl BIC ganz verzichtet werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Nutzung bis zum 1. Februar 2016 möglich. Danach ist endgültig Schluss mit dem BIC, sowohl bei nationalen wie auch bei innereuropäischen Überweisungen.



Der einheitliche europäische Zahlungsraum ist ein wichtiger Beitrag zur Integration Europas. Das Projekt kann jedoch nur gelingen, wenn der Schutz der Verbraucher beim Zahlungsverkehr weiterhin höchste Priorität genießt. Mit Blick auf die anstehende Überarbeitung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie in 2012 fordern die Soziademokraten deshalb einen Vorstoß der EU-Kommission für ein bedingungsloses Widerrufsrecht für alle SEPA-Lastschriftmandate.


Hintergrund:


Ziel des einheitlichen Zahlungsraums SEPA ist es, Grenzen beim Zahlungsverkehr abzubauen. In Zukunft soll deshalb nicht mehr zwischen in- und ausländischen Zahlungen unterschieden werden. Die 2007 beschlossene SEPA-Richtlinie hat dafür den nötigen Rechtsrahmen geschaffen. Die nun diskutierte Verordnung regelt die konkrete Umsetzung. Das EU-Parlament stimmt voraussichtlich im Februar 2012 über den Kompromiss ab.


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