Dienstag, 15. November 2011

Klares Votum für passgenaue und verhältnismäßige Beihilfevorschriften


Europäisches Parlament verabschiedet seine Position zur Reform der EU-Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen


Die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sollen durch klare und anwenderorientierte Vorschriften bürokratisch entlastet und die Inanspruchnahme von staatlichen Ausgleichszahlungen erleichtert werden. Mit großer Mehrheit hat heute das Europäische Parlament in Straßburg einen entsprechenden Bericht des SPD-Europaabgeordneten Peter Simon zur Reform der EU-Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) angenommen. Mit diesem Votum senden wir eine klare Botschaft an die Europäische Kommission: Effektive Beihilferegeln müssen zukünftig einfacher und verhältnismäßig sein, die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten wahren und die besondere Funktion öffentlicher Dienstleistungen berücksichtigen. Nur dann bringen die neuen Regeln mehr Rechtssicherheit und führen zu einer Verwaltungsvereinfachung.



Der Bericht geht deshalb in mehreren Punkten über die derzeit vorliegenden Entwürfe der Europäischen Kommission, die voraussichtlich bis Ende des Jahres finalisiert werden und Ende Januar 2012 in Kraft treten, hinaus: Während die Europäische Kommission den allgemeinen Schwellenwert zur Befreiung von der Notifizierungspflicht, also die Pflicht, die zu erhaltende Beihilfe, bei der Kommission anzumelden und genehmigen zu lassen, von 30 auf 15 Millionen Euro halbieren möchte, spricht sich das Europäische Parlament hingegen für eine Erhöhung des aktuellen Wertes aus. Dadurch könnte ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden. Außerdem plädieren wir bei der Überarbeitung der Beihilfevorschriften dafür, den besonderen Charakter der sozialen Dienstleistungen stärker zu berücksichtigen, etwa durch eine spezifische Regelung und eine eigene Ausnahmevorschrift (de minimis) für Ausgleichszahlungen.  Zudem erteilen wir dem Vorschlag der Kommis­sion, Effizienzkriterien bei der Daseinsvorsorge als Bedingung für die Vereinbarkeit mit den EU-Wettbewerbsregeln einzuführen, eine klare Absage. Die EU-Kommission überschreitet hier ihre Zuständigkeit. Denn ihrem Kompetenzbereich unterliegt lediglich die Kontrolle der Beihilfen. Die Festlegung der wirtschaftlichen Bedingungen obliegt allein den Mitgliedstaaten und kann auf europäischer Ebene nur unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments geregelt werden.


Um ihrem Anspruch nach einfachen, klaren und passgenauen neuen Beihilfevor­schriften gerecht zu werden, muss die Kommission ihre derzeitigen Entwürfe an der einen oder anderen Stelle noch einmal nachbessern. Um ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit für alle Akteure zu bieten, sollte sie endlich den seit Jahren angekün­digten rechtlichen Rahmen für öffentliche Dienstleistungen vorlegen. Die Forderung danach haben wir nun noch einmal bekräftigt. Rechtliche Grundlage dafür wäre für uns Sozialdemokraten der Artikel 14 des Lissabon-Vertrags, da so dem Parlament ein Mitentscheidungsrecht ermöglicht wird.


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