Dienstag, 4. Oktober 2011

Schutz von Gewaltopfern muss grenzüberschreitend gelten


EU-Bürger, die Opfer von Gewalt wurden oder Bedrohungen ausgesetzt sind, sollen nicht nur in ihrer Heimat sondern auch im europäischen Ausland Schutz genießen. In einer gemeinsamen Sitzung haben der Innen- und Frauenausschuss des Europäischen Parlaments am Dienstag mehrheitlich die europäische Schutzanordnung für Opfer von Gewalt verabschiedet. Vertreter des Europäischen Parlaments, des EU-Ministerrates und der Kommission hatten sich Ende September in Trilogverhandlungen auf ein Ergebnis in zweiter Lesung geeinigt.


Ich bin überzeugt, dass die Annahme der Schutzanordnung ein wichtiger Schritt zur europaweiten Garantie für Freiheit und Sicherheit ist. Schließlich soll niemand um sein Leben fürchten müssen. Frauen und Kinder werden nun grenzüberschreitend vor jeglicher Gewalt, von Stalking bis Morddrohungen, geschützt.


Der Schutz der Opfer, beispielsweise von Frauen, die Opfer von Gewalt ihrer Ehemänner wurden, ist in erster Linie Sache der nationalen Gerichte und Polizeibehörden. Daher weichen die entsprechenden Regelungen EU-weit zum Teil stark voneinander ab. Mit der nun angenommenen europäischen Schutzanordnung werden die nationalen Schutzmechanismen ergänzt, so dass nationale Behörden die entsprechenden Schutz-Entscheidungen anderer EU-Mitgliedsstaaten anerkennen und umsetzen müssen. 


Ohne diese neue Schutzanordnung wären Opfer, die sich im europäischen Ausland frei bewegen wollen, dem Täter potenziell ausgeliefert. Ein gemeinsamer Rechtsraum ohne Binnengrenzen muss die EU-Bürger davor schützen. Der Schutz von Opfern ist vorrangig. Es geht dabei nicht nur um die Bestrafung des Täters und das Recht auf Schadensersatz, sondern vor allem auch darum nicht nochmals Opfer, meistens durch denselben Täter, zu werden.


Nach zähen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Kommission ist es dem Europäischen Parlament gelungen, ausreichende Maßnahmen zum Schutz vor allem für Opfer geschlechterspezifischer Gewalt durchzusetzen. Zudem konnten wir ein Recht auf Information und Verfahrensgarantien erreichen.


Hintergrund:


Mit der europäischen Schutzanordnung sollen Opfer in Zukunft umfassend geschützt werden. Straftäter können nun nicht nur in ihrem Heimatland sondern auch im europäischen Ausland strafrechtlich verfolgt und sanktioniert werden. Der entsprechende Richtlinienvorschlag geht auf eine Initiative von zwölf Mitgliedsstaaten aus dem Jahr 2010 zurück.


Die EU-Kommission hatte das Verfahren kritisiert und angemahnt, dass sich die Richtlinie lediglich auf die Angleichung des Strafrechts konzentrieren sollte. Für die zivilrechtlichen Aspekte der Schutzanordnung hat die Kommission daher im Mai ein eigenes Gesetz vorgeschlagen.


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