Dienstag, 25. Oktober 2011

Förderung der Mobilität der ArbeitnehmerInnerhalb der EU


Gestern haben wir im Plenum unter anderem über den Bericht zur Förderung der ArbeitnehmerInnen innerhalb der EU diskutiert. Gerade im Zuge der Globalisierung und Europäisierung ist die Arbeitnehmermobilität ein wichtiger Faktor für die Europäische Gemeinschaft.


Ich begrüße diesen Bericht und ich bin zuversichtlich, dass wir die bestehenden Probleme bei der Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen lösen können.


Trotzdem müssen wir darauf aufpassen, dass Menschen nicht gezwungen werden in einen anderen Mitgliedstaat aufgrund der Arbeitsmarktlage umzuziehen. Unser vorrangiges Ziel sollte bleiben, dass wir die Bedingungen vor Ort für die Menschen so gestalten, dass alle auch Zuhause eine Arbeit finden, die das auch möchten.


Allerdings wird es ohne gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeitsmobilität einen knallharten Unterbietungswettbewerb in Europa geben. Mit Unternehmen, die sich über Untervertragsnehmer die billigsten ArbeitsnehmerInnen in der EU suchen. Die Folgen für jene ArbeitnehmerInnen wären katastrophal mit ungeahnten sozialen Folgen für eine Vielzahl von Menschen.


Für alle diese Probleme gibt es eine einfache Lösung: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Das muss unser Ziel sein.


Ein weiteres Thema war die Dienstleistungsrichtlinie und auch diesen Bericht, der viele unserer Forderungen beinhaltet, unterstütze ich. Besonders gut finde ich, dass wir nun eine endgültige und korrekte Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten fordern.


Bei der ganzen Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie möchte ich die Gelegenheit nutzen, um auf die sozialen Aspekte der Richtlinie aufmerksam zu machen. Wenn die EU ihre Akzeptanz behalten soll, dürfen die sozialen Standards nicht unter die Räder kommen. Wirtschaftliche Freiheiten dürfen nicht im Vordergrund stehen, sondern die Auswirkungen auf unsere ArbeitnehmerInnen.


Die Dienstleistungsrichtlinie muss eng mit dem Thema entsandter ArbeitnehmerInnen in Verbindung gebracht werden. Sie brauchen arbeits- und sozialrechtliche Beratungen in allen Mitgliedstaaten.


Die EU-Dienstleistungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass ein Wettbewerb des Lohndumpings stattfindet, sondern dass ein Wettbewerb um Qualität geführt wird. Deswegen sind wichtige ergänzende Maßnahmen notwendig, die sicherstellen, dass der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort gezahlt wird.


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