Donnerstag, 27. Oktober 2011

Europäisches Parlament stark im Kampf gegen Kindesmissbrauch


Wir Europaabgeordneten haben heute mit großer Mehrheit eine Richtlinie zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs verabschiedet. Die Richtlinie legt Mindesthöchststrafen für über 20 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch sowie sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie fest. Die vorgesehenen Haftstrafen reichen von mindestens einem Jahr für bestimmte Delikte bis hin zu mindestens zehn Jahren für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern.


Ich begrüße das Ergebnis: Wir haben eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die EU-weit die Bedeutung von Prävention betont und gleichzeitig einheitliche Straftaten und Sanktionen im Kampf gegen Kindesmissbrauch festlegt.


Gerade im Internet verbreitet sich Kinderpornographie grenzenlos. Umso wichtiger ist es, dass künftig alle Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten in den EU-Mitgliedsstaaten komplett gelöscht werden müssen. Wir haben uns mit einer bloßen Sperre nicht zufrieden gegeben, da man diese einfach umgehen kann. Nur das Löschen kinderpornographischer Seiten kann ausreichenden Schutz für Kinder und Opfer bieten. Die EU-Staaten sollen darüber hinaus mit Drittländern zusammenarbeiten, damit auch Internetseiten, die auf Servern außerhalb der EU hinterlegt sind, gelöscht werden können.



Außerdem führt die Richtlinie erstmals neue Definitionen für Straftatbestände in die EU-Gesetzgebung ein, wie etwa “Grooming” (Ansprechen von Kindern im Internet, um sexuelle Kontakte anzubahnen) oder “Sextourismus” (Reisen zum sexuellen Missbrauch von Kindern)”. Letzteres erlaubt es, dass Straftaten die EU-Bürger im Ausland begangen haben, nun europaweit strafrechtlich verfolgt werden können. Straftäter dürfen nicht straffrei bleiben, nur weil sie eine Grenze überqueren.


Die häufigsten Verbrechen passieren jedoch nach wie vor im engsten Umfeld der Kinder. Die Einbeziehung des “realen Lebens” liegt mir deshalb besonders am Herzen. Neben den unverzichtbaren präventiven Maßnahmen wird daher auch der Opferschutz gestärkt. Es soll den Opfern mehr Hilfe zugesprochen werden, unabhängig davon, ob sie sich im Strafverfahren beteiligen oder nicht. Des Weiteren soll verurteilten Sexualstraftätern eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern untersagt sein.


Nach intensiven Verhandlungen ist es uns gelungen, unsere Forderungen für mehr Kinderschutz erfolgreich einzubringen und somit ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen den Kindesmissbrauch zu setzen. Um den Kindern ihre Rechte schnellstmöglich garantieren zu können, müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie jetzt zügig und umfassend umsetzen.


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