Mittwoch, 26. Oktober 2011

EU-Kommission kritisiert bilaterale Steuerabkommen


Deutsch-schweizerische Vereinbarung überarbeiten / Ministerrat blockiert europäische Verhandlungen mit Drittstaaten


Die Kritik am deutsch-schweizerischen Steuerabkommen war zwar diplomatisch verpackt, aber deutlich: Derartige bilaterale Vereinbarungen untergraben das Bestreben nach einheitlichen europäischen Steuerabkommen mit Drittstaaten. Das stellte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta bei der Beantwortung einer entsprechenden mündlichen Anfrage im Europäischen Parlament fest.


Die Bundesregierung sollte die Kritik ernst nehmen und das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz dringend nachbessern. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Abkommen lediglich einen Steuersatz von 26 Prozent auf Zinseinkünfte deutscher Staatsbürger vorsieht, während bei der im Ministerrat derzeit blockierten Zinssteuerrichtlinie über einen Steuersatz von 35 Prozent diskutiert wird. Die Kirchensteuer fällt sogar ganz unter den Tisch.


Nach meiner Ansicht nach ist das deutsch-schweizerische Abkommen eine moderne Form des Ablasshandels. Gegen Bezahlung solle die Anonymität der Steuersünder gewahrt bleiben. Eine Strafverfolgung würde damit vereitelt. Die EU-Kommission kritisiert deshalb zu Recht, dass solche Vereinbarungen nicht dazu beitragen, Steuerhinterziehung wirkungsvoll zu bekämpfen.


Wir Sozialdemokraten fordern die Bundesregierung auf, im Ministerrat mehr Druck auf die übrigen Mitgliedstaaten auszuüben, damit die EU-Kommission rasch ein Verhandlungsmandat für ein europäisches Steuerabkommen mit der Schweiz erhält. Ziel müsste ein automatischer Austausch von Steuerinformationen sowohl innerhalb der EU als auch zwischen der EU und Drittstaaten sein. Nur so können schwarze Kassen im Ausland aufgedeckt und potentielle Steuersünder wirkungsvoll abgeschreckt werden.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen