Freitag, 21. Oktober 2011

Asylqualifikationsrichtlinie (Richtlinie, Einigung in 1. Lesung)-nächste Woche im Europaparlament


Debatte Mittwoch, 26.10.2011 ca. 16.00 Uhr, Abstimmung Donnerstag, 27.10.2011 ab 12.00 Uhr


Hintergrund:

Die Asylqualifikationsrichtlinie ist Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, das bis 2012 geschaffen werden soll. Ende Juni hat sich das Europäische Parlament mit Rat und Kommission in informellen Trilogverhandlungen auf eine Neufassung der Richtlinie in erster Lesung geeinigt. Ziel der neuen Richtlinie ist es, Personen wie Opfer von Folterungen, die nicht die Bedin­gungen der Genfer Flüchtlingskonventionen erfüllen, aber anderweitig internationalen Schutz benötigen, ein hohes Maß an subsidiären Schutz zu gewähren. So sollen die nicht mehr gerecht­fertigten Unterschiede bei den Rechten von Flüchtlingen und Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz weitgehend beseitigt werden. Die Änderungen betreffen die Dauer der Aufenthaltstitel sowie den Zugang zur Sozialhilfe, zur medizinischen Versorgung und zum Arbeitsmarkt.


EP-Position:

Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat Mitte Juli dem gefundenen Trilog-Kompromiss zur Änderung der Asylqualifikationsrichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie trägt dazu bei, die Kohärenz zwischen den EU-Asylrechtsvorschriften zu verbessern sowie die materiell- und verfahrensrechtlichen Schutznormen unionsweit zu vereinfachen und zu konsolidieren, um auf diese Weise Missbrauch zu verhindern und das Asylverfahren effizienter zu gestalten. Die vorgesehene Präzisierung der Rechtsbegriffe, mit denen die Schutzgründe definiert werden, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem.


SPD-Position:

Eine einheitliche Anwendung von Asylbestimmungen innerhalb der EU ist zwingend notwendig, um gerade jene Mitgliedstaaten zu unterstützen, die mit einer besonders hohen Anzahl von Flüchtlingen konfrontiert sind. Deshalb müssen die Kriterien, wonach Asyl zu gewähren ist, zukünftig EU-weit angeglichen werden. Flüchtlingen und Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz müssen die gleichen Rechte zuerkannt werden. Die Mitgliedsstaaten sollen für alle inter­national Geschützten die Anerkennung von beruflichen Kompetenzen und den Zugang zu Bildung erleichtern, um so eine bessere Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Da unbegleitete Minderjährige besonderen Schutz brauchen, sollen die Mitgliedsstaaten schon während des Asylan­trages versuchen, die Angehörigen aufzufinden, um eine Familienzusammenführung zu ermöglichen.


Das Plenum wird dem Trilog-Ergebnis voraussichtlich zustimmen.

Damit ist das Gesetz unter Dach und Fach


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