Freitag, 16. September 2011

"Hochwertige Daseinsvorsorge benötigt Rechtssicherheit und passgenaue Regeln"


Bericht zur Reform der EU-Beihilfevorschriften

für öffentliche Dienstleistungen vorgestellt


Am Montagabend wurde im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments erstmals der Berichtsentwurf zur Reform der EU-Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) vorgestellt.


Darin sprechen wir Sozialdemokraten uns für einen horizontalen rechtlichen Rahmen und passgenaue Regeln aus, um Dienstleistungserbringern und Behörden vor allem auf kommunaler Ebene ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu bieten und gleichzeitig deren Verwaltungsaufwand zu verringern. In den Konsultationen ist deutlich geworden, dass im Umgang mit den Beihilfevorschriften noch viel Unklarheit besteht und die derzeit geltenden Regeln der Vielfalt der Dienstleistungen ungenügend Rechnung tragen. Beides führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand, der auf Kosten der Qualität der Dienstleistungen gehen kann. Hier muss nachgebessert werden!


Die DAWI-Beihilfevorschriften beinhalten die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit staatliche Ausgleichszahlungen an die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen, wie beispielsweise im Bereich der Alten- und Kinderbetreuung, im Einklang mit EU-Recht stehen. Allerdings führen die bestehenden Unklarheiten dazu, dass die Anwendung der Vorschriften immer wieder Einzelfallurteilen und juristischen Interpretationen unterliegt.


Ohne einen klaren rechtlichen Rahmen ist Rechtsunsicherheit auch in Zukunft wieder vorprogrammiert. Bei einem solchen Rechtsrahmen geht es aber keineswegs darum, sich in die konkrete Bereitstellung der DAWI einzumischen. Die muss auch in Zukunft allein den Mitgliedstaaten obliegen und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleiben!



Der Lissabon-Vertrag bietet mit Artikel 14 erstmals eine rechtliche Grundlage für die Bestimmung der Grundsätze und Bedingungen für öffentliche Dienstleitungen. Diese sollte endlich genutzt werden. Auch der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss fordern in ihren Stellungnahmen eine sekundärrechtliche Regelung auf Grundlage von Artikel 14.


Wir Sozialdemokraten fordern bei der Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften besonderen Fokus auf die Verhältnismäßigkeit der Regelungen zu legen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise eine Dienstleistung mit rein lokalem Wirkungsgrad genauso behandelt wird wie eine Dienstleistung mit wirklichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt. Der Verwaltungs- und Kontrollaufwand muss ihrer Marktrelevanz angepasst werden. Neben einer generellen Anhebung der Schwellenwerte plädieren wir daher für eine spezielle De minimis-Regelung für DAWI mit lokal begrenztem Tätigkeitsbereich sowie für soziale Dienstleistungen.


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