Dienstag, 16. August 2011

Halbherzige Antidiskriminierungspolitik in Deutschland


In einem der modernsten und reichsten Länder der Erde muss die uneingeschränkte Gleichbehandlung aller Menschen selbstverständliches Ziel aller Regierungen sein. Ich unterstütze die heute bekannt gewordene Kritik der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wenn schon die eigenen Leute die Umsetzung der geltenden EU-Richtlinien für nicht ausreichend halten, dann muss die Bundesregierung handeln.


Ich unterstütze die Forderung nach wirksamen und abschreckenden Strafen, wie es in den Vorgaben der EU auch festgeschrieben ist. Das ist bei der Diskriminierung genau wie bei anderen Vergehen: Es darf sich nicht lohnen, Menschen zu diskriminieren, deswegen müssen die Strafen entsprechend gestaltet sein. Man sollte hier auch die wirtschaftlichen Vorteile einer konsequenten Antidiskriminierungspolitik beachten. Große Firmen nennen als eines ihrer wirtschaftlichen Standbeine immer das schöne Wort Diversity. Das ist eine möglichst vielfältige Belegschaft, um möglichst viele Ideen und Kundenkreise zu erschließen.


Abschließend möchte ich noch einmal klarmachen, dass die Bundesregierung endlich ihre Haltung gegen die Fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie der EU aufgeben solle. Es kann nicht angehen, dass mit dem Hinweis auf zusätzliche Bürokratie oder angebliche wirtschaftliche Nachteile die europäische Antidiskriminierungspolitik sabotiert wird. Hier muss die Bundesregierung einlenken.


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