Samstag, 2. Juli 2011

Weniger Risiko für Mensch und Tier - TSE


Debatte, Dienstag 05.07.2011 ca. 17.00 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 06.07.2011 ab 12.00 Uhr


Hintergrund:

TSE (transmissible spongiforme encephalopathien) sind eine Familie von Krankheiten, die bei Mensch und Tier auftreten und durch eine Degeneration des Hirngewebes gekennzeichnet sind. Zu der Familie gehören Krankheiten wie Creutzfeld-Jakob beim Menschen, Scrapie bei Schafen und die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) bei Rindern.


In den Jahren 1997/1998 hatte BSE in Europa aufgrund der Verfütterung von verarbeiteten tierischen Eiweißen, die BSE-kontaminiert waren, an Rinder epidemische Ausmaße angenommen. Die daraufhin eingeleiteten EU-Gesetzesmaßnahmen zu Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter TSEs haben dazu beigetragen, dass die BSE-Fälle in den letzten Jahren extrem zurückgegangen sind. Im ersten TSE-Fahrplan (2005) der Kommission wurden bereits Änderungen für die TSE-Vorschriften vorgeschlagen und auch umgesetzt. Der zweite TSE-Fahrplan (2010) baut auf dem ersten auf und schlägt eine weitere Revision der TSE-Vorschriften vor. Der EP-Bericht nimmt zu den im zweiten TSE-Fahrplan genannten Punkten Stellung und behandelt darüber hinaus Aspekte der Lebensmittelsicherheit in Bezug auf Lebensmittelkontrollen.


EP-Position:

Grundsätzlich begrüßt die Berichterstatterin die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der TSE-Vorschriften. Dabei müssen aber die Gesundheit von Mensch und Tier und der Verbraucherschutz unbedingt an erster Stelle stehen. Die Berichterstatterin stimmt dem Vorschlag der Kommission, das Verfütterungsverbot für verarbeitetes tierisches Eiweiß von Nicht-Wiederkäuern an Nicht-Wiederkäuer aufzuheben zu. Bei einer Aufhebung muss aber sichergestellt werden, dass die Produktion des verarbeiteten tierischen Eiweiß strengen hygienischen Regeln unterliegt und die neuesten technischen Standards dabei eingesetzt werden. Auch darf  es nicht zu Kreuzkontamination von Materialien von Nicht-Wiederkäuern mit denen von Wiederkäuern kommen. Außerdem muss gewährleistet werden, dass Nicht-Wiederkäuer kein tierisches Eiweiß ihrer eigenen Art als Futter erhalten. Der Bericht geht außerdem auf Lebensmittelsicherheit bezüglich der Lebensmittelkontrollen in der EU ein. Hier fordert die Berichterstatterin vor allem eine bessere Umsetzung der geltenden Regeln durch die Mitgliedsstaaten und eine Prüfung der Dioxingrenzwerte in Fischmehl.


Die SPD-Position:

Die Lockerung des Verfütterungsverbotes ist richtig und notwendig. Daher begrüßen die SozialdemokratInnen den im Umweltausschuss abgestimmten Bericht. Für die Fütterung von Schlachttieren muss heute vor allem auf oft gentechnisch verändertes Soja aus Drittstaaten zurückgegriffen werden. Mit den tierischen Nebenprodukten, die zum menschlichen Verzehr geeignet sind, können wichtige tierische Eiweiße hergestellt werden. Zurzeit werden diese Materialen, die von den Verbrauchern nicht gewollt sind, vernichtet. Bei allen vorgeschlagenen Lockerungen müssen aber Verbraucherschutz sowie Mensch- und Tiergesundheit unbedingt an erster Stelle stehen.


Das Plenum wird dem Bericht voraussichtlich mit breiter Mehrheit zustimmen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen