Dienstag, 5. Juli 2011

Aufschlag Europäisches Parlament: Mitgliedstaaten müssen Freiheit beim GVO-Anbau haben – Rat ist jetzt in der Pflicht!


Das Europäische Parlament hat am Dienstag über einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission abgestimmt, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Gebiet zu beschränken oder zu verbieten.


Da es leider vor 20 Jahren nicht gelungen ist, weltweit die Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln zu verbieten, müssen wir jetzt jede Möglichkeit nutzen, deren Verwendung in Lebensmitteln sicher und transparent zu gestalten. Somit begrüßen wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament das Abstimmungsergebnis als einen weiteren Schritt auf diesem Weg. 


Die zentrale Zulassung von GVO auf europäischer Ebene erfolgt heute zwar nur, wenn keinerlei Sicherheitsbedenken für die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen und Tieren bestehen. Wir wissen aber nicht, welche Langzeitauswirkungen gentechnisch veränderte Organismen auf die Umwelt haben, wie beispielsweise auf die Artenvielfalt. Deswegen muss ein Mitgliedsstaat die Möglichkeit haben, auf den Anbau von GVO auf seinem Gebiet verzichten zu können. Gegen den Widerstand vieler konservativer und liberaler Abgeordneter ist es uns gelungen, den Mitgliedstaaten mehr Begründungsmöglichkeiten einzuräumen, um den GVO-Anbau zu beschränken oder zu verbieten. So können die Mitgliedstaaten zukünftig wissenschaftlich belegte Auswirkungen auf die Umwelt als Begründung von Anbau-Restriktionen anführen. Auch fehlende Daten und sozioökonomische Gründe können Anbaubeschränkungen rechtfertigen. Insbesondere bei der Einbeziehung von gesundheitlichen Aspekten und bei Regelungen zur Koexistenz von konventionellen und gentechnisch veränderten Feldern hätte ich mir aber noch mehr gewünscht.


Der Ministerrat muss nun endlich aktiv werden und die Gesetzgebung zügig abschließen, damit die Mitgliedstaaten endlich die nötige Rechtssicherheit bekommen, um über den GVO-Anbau auf ihrem Gebiet zu bestimmen.


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