Mittwoch, 1. Juni 2011

Keine Billigjobs an Flughäfen

Gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Europäischen Parlaments habe ich im März eine Anfrage an die Kommission bezüglich der geplanten Revision der Richtlinien über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft gestellt. Die geplante Revision droht die Arbeitsbedingungen auf dem Rollfeld drastisch zu verschlechtern. Damit drohen prekäre Jobs an Flughäfen.

Heute hat die Kommission die Anfrage meiner Kollegen und mir beantwortet:

Die Kommission bestätigt, dass sie beabsichtigt, im Jahr 2011 ein „Flughafenpaket“ vorzulegen, und dass in der Tat vorgesehen ist, die Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft zu ändern. Sie präzisiert, dass über den Inhalt des betreffenden Vorschlags – und insbesondere über die Frage der Marktöffnung – noch nicht entschieden wurde, da die Folgenabschätzung noch nicht abgeschlossen ist.

Für diese Folgenabschätzung stützt sich die Kommission auf die Konsultation, die vom 4. Dezember 2009 bis 17. Februar 2010 durchgeführt wurde und deren Ergebnisse bereits veröffentlicht wurden . Sie bezieht sich ebenfalls auf die Studie über die Umsetzung der Richtlinie 96/67/EG des Rates, die auf der Website der Generaldirektion Mobilität und Verkehr im April 2009 veröffentlicht wurde und unter folgender Adresse abrufbar ist: http://ec.europa.eu/transport/air/studies/doc/airports/2009_02_ground_handling.pdf.

Die Richtlinie 96/67/EG des Rates wurde vor 14 Jahren auf der Grundlage des damals geltenden Vertrags erlassen. Sie diente der Schaffung einer gemeinsamen Luftverkehrspolitik mit dem Ziel, einen Binnenmarkt aufzubauen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt dauerhaft voranzutreiben. Da Bodenabfertigungsdienste ein wesentliches Glied bei der Abwicklung des Luftverkehrs bilden und mit der Öffnung des europäischen Luftverkehrsraums durch das „dritte Luftverkehrspaket“ der Weg für einen verstärkten Wettbewerb zwischen den Luftfahrtunternehmen frei gemacht wurde, sollte insbesondere die Öffnung des Zugangs zum Markt der Bodenabfertigungsdienste dazu beitragen, die Betriebskosten der Fluggesellschaften zu senken und die Qualität der den Flugreisenden gebotenen Dienstleistungen zu verbessern.

Die im Auftrag der Kommission durchgeführten Studien , die im Rahmen des Berichts der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 96/67/EGdes Rates aufgegriffen wurden, haben bestätigt, dass die Ziele im Allgemeinen dort erreicht wurden, wo die Richtlinie 96/67/EG des Rates ordnungsgemäß umgesetzt wurde.
Die Studien deckten im Zusammenhang mit der Richtlinie aber auch eine Reihe von potenziellen Problemen auf, vor allem in Bezug auf die Arbeitsbedingungen. Die noch laufende Folgenabschätzung wird es der Kommission ermöglichen, die Tragweite dieser Probleme zu beurteilen, die Bereiche zu ermitteln, in denen Verbesserungen notwendig sind, und mögliche Lösungen zu finden.

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