Mittwoch, 11. Mai 2011

Drahtlose Breitbanddienste

Der flächendeckende Ausbau der Internet-Breitbandversorgung in Europa soll vorangetrie­ben werden. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in Straßburg seine Position zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Funkfrequenzprogramm verabschiedet. Das Programm ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der ‚Digitalen Agenda’, da darin festgelegt wird, wie die durch den Übergang vom analogen zum digitalen Fernsehen frei werdenden Funkfrequenzen dazu beitragen können, für alle EU-Bürgerinnen und Bürger bis 2020 eine Breitbandversorgung mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s zu gewährleisten. Mittels der sogenannten LTE-Technologie, dem UMTS-Nachfolger, sollen künftig drahtlose Breitbanddienste im Frequenznetz übermittelt werden.
Grundsätzlich begrüße ich die Initiative. Wir wollen alle den flächendeckenden Ausbau schneller Internetverbindungen. Aber wir dürfen bei der Frequenzvergabe, die für eine drahtlose Breitbandversorgung mittels LTE-Technologie nötigt wird, nicht dem Glauben verfallen, LTE könne alles leisten.
Schließlich seien Frequenzen ein öffentliches Gut, das auch von anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen wie Rundfunk, Kultureinrichtungen oder Sicherheitsdiensten zwingend benötigt werde. Funkfrequenzen sind zur Erfüllung vielfältiger gesellschaftlicher, kultureller und wirtschaftlicher Aufgaben unverzichtbar. Bereits mit der Überarbeitung des Telekom-Pakets 2009 wurde die EU-Kommission verpflichtet, diese Aspekte beim Frequenzmana­gement gleichermaßen und angemessen zu berücksichtigen und nicht nur einem Dienst Vorrang einzuräumen. Deshalb verweisen wir im Bericht explizit darauf, dass eine Funk­frequenzvergabe nach den Regelungen des Telekom-Pakets zu erfolgen hat.
Allerdings bedauert ich, dass sich das Parlament entschieden hat, weite Teile des Frequenzspektrums bereits heute für eine Neuvergabe zu öffnen. Wir müssen sicherstellen, dass auch dem digitalen Rundfunk (dvb-t) Raum für Entwicklung bleibt, denn öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind wesentliche Garanten für Medienplura­lismus und Meinungsvielfalt. Deshalb hoffe ich, dass in den nun folgenden Beratungen mit den Mitgliedstaaten nochmals diskutiert wird, ob wir nicht erst einmal die effektive Nutzung der digitalen Dividende abwarten, bevor wir über eine weitere Öffnung des Bandes unter 790 MHz nachdenken.
Weiterhin fordert das Parlament klare Regelungen für Kompensationsmaßnahmen vor einer Frequenzneuzuteilung in den Mitgliedsländern. Wo es wegen Frequenzneubelegungen zu Interferenzproblemen und Kosten für Störungsbehebung kommen kann, muss den Betroffenen rechtzeitig ein fairer Ausgleich hierfür angeboten werden. Den in Deutschland begangenen Fehler, erst Frequenzen zu vergeben, die in Theatern, Opern und anderswo die Drahtlosmikrofone stören, dann aber die Betroffenen im Unklaren darüber zu lassen, wie sie die Kosten für notwendige Neuanschaffungen ausgleichen können, dürfen wir nicht europaweit wiederholen!

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