Samstag, 2. April 2011

Nächste Woche im Europaparlament: Asylverfahrensrichtlinie

Am kommenden Montag steht im Plenum des europäischen Parlaments die Asylverfahrensrichtlinie zur Debatte. Die dazugehörige Abstimmung erfolgt dann am Mittwoch.

Hintergrund:
Trotz den seit zehn Jahren laufenden Harmonisierungsbestrebungen in der EU-Asylpolitik bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Bestimmungen und ihrer Anwendung in den Mitgliedstaaten. Die von der EU-Kommission 2009 vorgeschlagene Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie soll verbesserte Verfahrensgarantien, einheitliche Rechtsbegriffe und somit eine stärkere Harmonisierung der Asylrechtsinstrumente gewährleisten. Aufgrund des Widerstandes im Rat hat die Kommission angekündigt, ihren Vorschlag bis Mitte des Jahres zu überarbeiten. Die Asylverfahrensrichtlinie ist Teil des Asylpakets (4 Richtlinien und 2 Verordnungen), das ursprünglich geplant war, bis 2012 in Kraft getreten zu sein.

EP-Position:
Der Bericht des Europäischen Parlaments soll zu dieser Überarbeitung der Asyverfahrens-Richtlinie beitragen. Er sieht eine Stärkung der Mindeststandards für Asylverfahren vor, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Anhörung und auf Rechtsbeistand, sowie eine bessere Übereinstimmung zwischen den Asylrechtsinstrumenten in Bezug auf die Definitionen und die angewandten Verfahren. Erstinstanzliche Entscheide über Asylanträge sollen nun schneller – innerhalb von sechs Monaten – getroffen werden und durch höhere Verfahrensgarantien für besonders schutzbedürftige Personen, wie unbegleitete Minderjährige und Schwangere, qualitativ verbessert werden. Auch wenn der Asylbewerber Berufung gegen das Urteil einlegt, muss es Asylbewerbern erlaubt sein, zum Zwecke des Verfahrens im Mitgliedstaat zu bleiben bis die zuständige Behörde eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Zudem sieht der Bericht eine klare Definition für das Konzept der sicheren Drittstaaten vor, die ausreichenden Schutz für Flüchtlinge bieten können, und fordert die Annahme einer gemeinsamen Liste sicherer Drittstaaten durch Rat und EP im Mitentscheidungsverfahren. Die konservativen Fraktionen, EVP und ECR, stehen mit ihrer ablehnenden Haltung zum Bericht bislang isoliert im Parlament.

SPD-Position:
Eine grundlegende Überarbeitung der Asylverfahrensrichtlinie ist unabdingbar, um ein zugängliches, gerechtes und wirksames Verfahren sowohl im Interesse der Asylbewerber als auch der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Mangelhafte Asylverfahren sind kostspielig. Die vorgeschlagenen Regeln helfen Missbrauch aufzudecken und Kosten zu senken. Nur durch eine Verbesserung und Harmonisierung der Verfahren und der damit einhergehenden Garantien kann ein gemeinsames europäisches Asylsystem bis 2012 geschaffen werden.

Abstimmungsergebnis noch offen.

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