Mittwoch, 6. April 2011

Einheitliches Asylverfahren mit höheren Schutzstandards

Zeitlich wird es eng, das Asylpaket noch bis 2012 unter Dach und Fach zu bringen. Zwar hat das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg seinen Bericht über die sogenannte Asylverfahrensrichtlinie angenommen, allerdings wird die EU-Kommission den derzeitigen Entwurf zurückziehen und einen neuen Vorschlag zu EU-weiten Mindest¬standards bei Asylverfahren erarbeiten. Grund dafür ist die Blockade seitens der Mitglied¬staaten. Denn einige EU-Staaten stellen sich zu einzelnen im Gesetzespaket enthaltenen Vorschlägen quer, darunter auch zur Asylverfahrensrichtlinie. Das Votum des Europaparlaments soll nun aber in den neuen Vorschlag der EU-Kommission einfließen.

Die Asylverfahrens¬richtlinie ist das Rückgrat eines gemeinsamen europäischen Asylsystems. Nur wenn europaweit harmonisierte Verfahrensstandards gelten, können wir sicherstellen, dass Asylsuchende überall in Europa die gleichen Rechte und Chancen auf ein gerechtes Verfahren erhalten und EU-Staaten nicht wegen eines besonders vorteilhaften Asylsystems gezielt angesteuert werden. Das ist sowohl im Interesse der Asylbewerber als auch der Mitgliedstaaten. Daher find ich, dass eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie unerlässlich ist.

Denn trotz der seit zehn Jahren laufenden Harmonisierungsbestrebungen in der EU-Asylpolitik bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Bestimmungen und ihrer Anwendung. Die Harmonisierung der Rechtssysteme allein reicht nicht aus, um die Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern zu verringern. Dazu brauchen wir in Europa unbedingt auch eine verstärkte praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander. Mit der Annahme eines soliden europäischen Rechts¬rahmens schaffen wir die Grundvoraussetzung, um ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem bis 2012 zu verwirklichen.

Der Parlamentsbericht sieht eine Stärkung der EU-weiten Mindeststandards in Asyl¬verfahren sowie eine bessere Übereinstimmung zwischen den Asylrechtsinstrumenten vor. So sollen Entscheide in erster Instanz über Asylanträge schneller – innerhalb von sechs Monaten – getroffen werden und durch höhere Verfahrensgarantien für besonders schutzbedürftige Personen, wie unbegleitete Minderjährige und Schwangere, qualitativ verbessert werden. Auch müssen jedem Asylsuchenden EU-weit das Recht auf eine persönliche Anhörung, rechtlichen Beistand sowie ein wirksamer Rechtsbehelf im Verfahren garantiert werden. Das Europäische Parlament spricht sich auch dafür aus, dass Mitgliedstaaten, die eine unverhältnismäßig große Anzahl an Asylbewerbungen im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl aufnehmen, finanzielle und administrative Soforthilfe aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds und über das Europäische Asylunterstützungsbüro erhalten, um die Bestimmungen der Richtlinie vollständig umsetzen zu können.
Darüber hinaus fordern die Europaabgeordneten ein klares Konzept der sicheren Drittstaaten, die ausreichenden Schutz für Flüchtlinge bieten können. Diese sogenannten sicheren Drittstaaten sollen in einer Liste aufgeführt werden, die das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten gemeinsam im Mitentscheidungsverfahren beschließen.

Die Mitgliedstaaten müssen sich endlich bewegen und zeigen, wie ernst Ihnen europäische Werte und die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Wir brauchen nach innen und außen ein klares Signal für Menschenrechte.

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