Donnerstag, 14. April 2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit – ist Deutschland gut vorbereitet?

Heute Mittag gab ich ein Radiointerview zur bevorstehenden vollständigen Öffnung des EU-Arbeitsmarktes ab dem 1. Mai 2011. Deutschland ist dabei eines der letzten Mitgliedstaaten, die sich nun allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den EU-Mitgliedsländern öffnet. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu der Idee eines vereinten Europa dazu: Jedem EU-Bürger ist es möglich, in jedem anderen EU-Mitgliedsland einer Beschäftigung nachzugehen. In Großbritannien und Irland, die als erste den Arbeitsmarkt öffneten, kamen deutlich weniger Zuwanderer als erwartet
und das Lohnniveau ist sogar gestiegen. Darüber hinaus bietet uns der gemeinsame Arbeitsmarkt die Chance durch die Mobilität der Arbeitnehmer Fachkräftemangel auszugleichen.
Jedoch stellt sich die Frage, wie gut die Bundesrepublik auf die Öffnung vorbereitet ist. Die Friedrich-Ebert-Stiftung schätzt, dass 100.000 bis 600.000 ArbeitnehmerInnen zusätzlich nach Deutschland entsandt werden könnten. Den befürchteten großen Ansturm wird es also nicht geben. Weit verbreitet ist außerdem die Angst vor Lohn- und Sozialdumping. Diese Sorge teile ich. Vor allem in der Leih- und Zeitarbeitsbranche besteht die Gefahr, dass die Löhne immer weiter sinken. Der Grundsatz muss lauten: Gleiches Geld für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Und zwar in allen Branchen.
Die Bundesregierung hat hier zu lange gezögert und es versäumt, Vorkehrungen zu treffen, die diese Gefahr verhindert. Eine Neufassung des Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist dringend erforderlich. Außerdem könnte man durch die Einführung eines Mindestlohns der Öffnung viel gelassener entgegensehen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern in Deutschland die Angst nehmen.
Beispiele aus anderen Mitgliedstaaten, die diesen Schritt der Öffnung schon vorher gewagt haben, zeigen, dass mit den richtigen Vorkehrungen durchweg positive Erfahrungen gemacht werden konnten. Österreich ist hier als Positivbeispiel zu nennen: Hier gilt ein flächendeckendes Kollektivvertragssystem, das ArbeitnehmerInnen vor Ausbeute und Betriebe vor unfairem Wettbewerb schützt. Außerdem stellt das Unterschreiten des Mindestlohns einen Straftatbestand dar.
Generell birgt die Öffnung des Arbeitsmarktes für die Mitgliedsländer und damit auch für Deutschland enorme wirtschaftliche Vorteile.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen