Mittwoch, 23. März 2011

"Rechte von Migranten und EU-Arbeitnehmern schützen"

EU-Parlament entscheidet über kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
für Drittstaatsangehörige

Anlässlich der Plenarabstimmung am Donnerstag in Brüssel über die Erteilung einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die Arbeitnehmern aus Drittstaaten gleichzeitig ein gemeinsames Bündel von Rechten gewähren soll, erklärt Birgit SIPPEL, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten: „Eine faire Einwanderungspolitik zu entwickeln, die aufwendige Antragsverfahren vereinfacht und EU-weit gleichermaßen Standards setzt, ist seit Langem überfällig. Problematisch ist jedoch der eingeschränkte Anwendungsbereich der Richtlinie sowie die lange Liste an Kategorien von Einwanderern, wie Saisonarbeiter, entsandte Arbeitnehmer oder bestimmte Handels- und Finanzbereiche, die davon ausgeschlossen werden sollen.“
Mit dem Vorwand, eine Einigung mit Rat und Kommission in erster Lesung zu erzielen, lehnen Konservative und Liberale es ab, diese Kategorien von Drittstaatsangehörigen wieder in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Das führt dazu, dass nicht alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus Drittstaaten die gleichen Rechte wie die Beschäftigten des Aufnahmelandes genießen würden.
„Die Gleichbehandlung ist aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit eine grundlegende Notwendigkeit. Sie bedeutet Anerkennung für den Beitrag, den Migranten mit ihrer Arbeit, ihren Steuern und ihren Sozialabgaben zur Wirtschaft der EU leisten. Nur wenn Mindeststandards für alle Beschäftigten, die in der EU tätig sind, eingeführt werden, können unfairer Wettbewerb, Schwarzarbeit, Arbeitsausbeutung und soziale Ausgrenzung sowie Sozialdumping auch für EU-Bürger vermieden werden“, so Birgit SIPPEL und Jutta STEINRUCK.
Bei der vorhergehenden Abstimmung im Beschäftigungsausschuss sei es durch hohes Engagement der europäischen Sozialdemokraten aber gelungen, Drittstaatsangehörigen auf dem EU-Arbeitsmarkt die gleichen Rechte zuzugestehen, betont die Beschäftigungsexpertin Jutta STEINRUCK. „Niemand darf auf Grund seiner Herkunft auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass das Plenum diesem Votum folgt.“

Hintergrund: Ziel des von der Kommission im Oktober 2007 vorgelegten Richtlinienvorschlags ist es, das Antragsverfahren für eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige in der EU zu vereinheitlichen und zu straffen. Dazu sollen ein System der einzigen Anlaufstelle geschaffen werden und Rechtslücken in Bezug auf beschäftigungsrelevante Rechte, wie den Zugang zu sozialen Sicherungs¬systemen, Ausbildung und Besteuerung, verringert werden. Der Vorschlag ist Teil des von der Kommission 2005 vorgelegten Aktionsprogramms zur legalen Zuwanderung, das Bedingungen für die Zulassung bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern aus Drittländern (hoch qualifizierte Arbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer, bezahlte Auszubildende) festlegt.

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