Donnerstag, 10. März 2011

Finger weg vom Flächentarifvertrag

SPD-Europaabgeordnete heute in der Debatte zur Achtung einzelstaatlicher Lohnfindungs- und Rentenberechnungsmechanismen

„Im Pakt für Wettbewerbsfähigkeit wird neben vielen anderen arbeitnehmerfeindlichen Maßnahmen vorgeschlagen, dass Tarifverhandlungen dezentralisiert werden, was die Position der Gewerkschaften schwächt und das faktische Ende des Flächentarifvertrages bedeutet. Können Sie mir erklären, wie das mit dem System der Subsidiarität vereinbar sein soll?“ Die sozialdemokratische Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK hat heute in der Debatte im Europäischen Parlament mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die EU das Prinzip der Subsidiarität und die Autonomie der Tarifpartner achten muss.
Jutta STEINRUCK: "Am 19. Oktober erhielt ich von der Kommission die Antwort auf eine Anfrage, die wörtlich lautete: Allerdings hat die Union keinerlei Befugnisse hinsichtlich Festlegung oder Harmonisierung gesetzlicher Mindestlöhne. Die Einführung eines Mindestlohns und die Bestimmung seiner Höhe sind Sache des jeweiligen Mitgliedstaates.“ Hier also achten die Kommission und der Rat, wie auch bei zahlreichen anderen Vorhaben sehr genau auf die Einhaltung der Eigenständigkeit der Mitgliedsstaaten.
„Offenbar gilt dieses Prinzip aber nur so lange, wie es zu Gunsten der Arbeitgeber gegen die Einführung eines Mindestlohns und zur Senkung von Löhnen, Renten und Sozialleistungen verwendet werden kann. Wenn sich aber Tarifpartner oder gewählte Vertreter in Mitgliedsstaaten auf bessere Sozial- und Arbeitsbedingungen einigen, dann gilt das nicht mehr.“ Für die SPD-Europaabgeordnete STEINRUCK ist der Umgang mit der Schuldenkrise im Falle Irland und vom Rat geplante Pakt für Wettbewerbsfähigkeit, dass die Verantwortlichen nicht zur Verantwortung gezogen werden. „An den in ganz Europa spürbaren Schuldenkrisen und an der Verschuldung der Staaten sind aber Banken, Manager und Politiker Schuld, die den Markt alles regeln lassen. Aber die Zeche dafür müssen wieder die ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen mit den geringsten Einkommen tragen“, so STEINRUCK abschließend

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