Donnerstag, 24. März 2011

"Abflug für deregulierte Flughäfen" Demonstration für Gute Arbeit an deutschen Flughäfen

"Der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen an Flughäfen in Deutschland ist bereits extrem hoch. Nun will die Europäische Kommission ab Juni dieses Jahres dafür sorgen, dass noch mehr Billiglohnunternehmen ihre Dienste an deutschen Flughäfen anbieten können", sagte die Sozial- und Beschäftigungsexpertin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament heute am Rande einer 24-Stunden-Demonstration am Kölner Flughafen, die von Ver.di und dem Betriebsrat des Kölner Flughafens organisiert wurde.

"Falls die Kommission bei ihren bisherigen Verlautbarungen bleibt, wird eine entsprechende Änderung der Bodenverkehrsdienst-Richtlinie (BVD) praktisch alle Dienstleistungen außerhalb des Flugzeugs an Flughäfen betreffen: Vorfelddienste, Be- und Entladung der Flugzeuge, Beförderung von Gepäck und Passagieren, Betankungsdienste und auch Gepäck-, Fracht- und Postabfertigung", befürchtet die SPD-Europaabgeordnete STEINRUCK, falls die Kommission bei ihren bisherigen Verlautbarungen bleibt.

Jutta STEINRUCK: „Schon die geltende BVD-Richtlinie zeigte nur in eine Richtung für die Beschäftigten: nach unten. Die Folgen waren eine Ausweitung von Teilzeitjobs und befristeten Arbeitsverhältnissen. Hinzu kam ein Lohnstillstand bzw. sogar sinkendes Einkommen. Wenn sich die Spirale weiter nach unten dreht, dann sinken die Qualität der Dienstleistungen und die Sicherheit des Systems der Bodendienste weiter. Denn die Folge einer weiteren Deregulierung wären zusätzliche Billiglohnunternehmen, die auf den Markt für Bodenverkehrsdienstleitungen an Flughäfen drängen würden."

"Deshalb fordern wir, dass es keine weitere zwangsweise Zulassung von Abfertigungsunternehmen an Flughäfen in Deutschland geben darf. Zudem dürfen sich nur jene Unternehmen um Aufträge bewerben, die einen repräsentativen Tarifvertrag haben. Wir brauchen außerdem eine gesetzliche Regelung, die festlegt, dass die Übernahme des Personals beim Wechsel des Abfertigungsunternehmens zu mindestens den bisherigen Arbeitsbedingungen und Einkommen stattfindet", bekräftigte STEINRUCK abschließend.

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