Donnerstag, 17. Februar 2011

Kosmetik oder Grundsanierung: Forderungen zum ungarischen Mediengesetz

Die jüngste Erklärung von EU-Kommissarin Neelie Kroes, die von der ungarischen Regierung vorgeschlagenen Änderungen zum ungarischen Mediengesetz akzeptieren zu wollen, ruft bei uns Sozialdemokraten Unverständnis hervor.

Die Kommission hat sich bei der Überprüfung des Gesetzes im Wesentlichen auf die Umsetzung der Mediendienstrichtlinie konzentriert und bei ihrer Untersuchung nur sehr zaghaft und zögerlich die Grundrechtecharta im Blick gehabt. Es ist zwar ein erster Schritt, dass die ungarische Regierung zu Gesetzesänderungen bereit ist, zumal sie sich lange dagegen gesperrt hatte. Es reicht aber bei Weitem nicht aus, nur bestimmte Verstöße gegen die audiovisuelle Medienrichtlinie wie die Registrierungspflicht der elektronischen Medien zu korrigieren, während wesentliche Teile des Gesetzes zur Presse- und Medienfreiheit von Änderungen unberührt bleiben.

Man darf sich nicht wundern, wenn die ungarische Regierung nur kosmetische Korrekturen anbietet. Schließlich hat die Kommission schlicht die falschen Fragen gestellt. Es reicht nicht aus, lediglich das Fehlen von Kriterien für eine ausgewogene Berichterstattung zu kritisieren und zu bemängeln, dass Ausgewogenheit ein Gebot für alle Medien sei, wenn nicht gleichzeitig der einseitig politisch besetzte Medienrat, der über die Einhaltung des Grundsatzes wachen soll, in den Blick genommen wird. Gerade daraus ergibt sich der grundrechtsrelevante Sprengsatz des Gesetzes.

Unabhängig von der jüngsten Erklärung durch die EU-Kommission fordert meine sozialdemokratische Fraktion die ungarische Regierung weiterhin auf, alle gesellschaftlichen Gruppen an einen Tisch zu holen, um das Gesetz grundsätzlich zu überarbeiten. Die ungarische Regierung muss ihr Mediengesetz aussetzen, bis es vollständig in Einklang mit EU-Recht und europäischen Werten gebracht ist. Am besten wäre ein völlig neues Gesetz! Europäische Mindeststandards müssen von allen Regierungen eingehalten werden, um die Unabhängigkeit der Medien, Medienfreiheit und -pluralismus EU-weit zu garantieren. Meinungs- und Informationsfreiheit sind feste Bestandteile unserer Demokratien, die gewahrt werden müssen.

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